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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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22.03.2005. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, hat am Dienstag die Tripartite-Konferenz präsidiert. Diesem Gremium gehören neben dem Vertreter des Bundesrates Mitglieder der Regierungen der Kantone Bern und Jura an.

 

Die Tripartite-Konferenz befasste sich mit dem Jahresbericht 2004 der Interjurassischen Versammlung (Assemblée interjurassienne, AIJ). Sie pflegte zudem mit dem AIJ-Präsidenten, dem Walliser alt Staatsrat Serge Sierro, einen Meinungsaustausch über die Entwicklung des Jura-Dossiers. Die Konferenz verlängerte ferner Sierros Mandat für das Jahr 2006.

 

Auf Ersuchen der AIJ befassten sich Bundesrat Christoph Blocher und die Regierungsvertreter der Kantone Bern und Jura insbesondere mit den Konsequenzen der Annahme der Kantonsinitiative „Un seul Jura“ durch das jurassische Parlament. Die Teilnehmer der Tripartite bekräftigten ihre Ansicht, dass die AIJ am besten in der Lage ist, ein mögliches Gebilde mit sechs Bezirken zu prüfen, und stimmten der Erklärung der AIJ vom vergangenen 15. März (http://www.assemblee-interjura.ch/index.php?page=prise) zu.

 

Die Vertreter der jurassischen Kantonsregierung erklärten sich bereit, Vorschläge zu unterbreiten, welche die Forderungen der Initiative „Un seul Jura“ befriedigen und die Rolle der AIJ bestätigen. Der AIJ würde mit der Zustimmung der Berner Kantonsregierung und des Bundesrates der Auftrag erteilt, eine Studie über ein neues Gebilde mit sechs Bezirken zu erstellen.

 

Die Vertreter der Berner Kantonsregierung forderten ihrerseits, dass die AIJ die einzige Institution für die Realisierung dieser Studie sei und dass diese Studie, unabhängig, bilateral und partnerschaftlich erstellt werden soll. Unter diesen Voraussetzungen sind sie bereit, zusammen mit der jurassischen Regierung der AIJ einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behalten sie sich vor, eine Änderung der Vereinbarung vom 25. März 1994 zu verlangen.

 

Die Regierungen werden verschiedene Kontakte aufnehmen, und die Gespräche werden fortgeführt werden.

 

  

Weitere Auskünfte:

Jean-Christophe Geiser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 53 99 oder 076 527 54 86