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Start der Senior-Beratung in der Bundesverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Start der Senior-Beratung in der Bundesverwaltung

22. Mär 2005 (EFD) Was sich in der Privatwirtschaft schon länger bewährt,
wird nun auch in der Bundesverwaltung umgesetzt: Das Senior Consulting. Mit
diesem sollen der Organisation Erfahrung und Wissen höchster Führungskräfte
auch nach deren Ausscheiden aus einer verantwortungsvollen Linien- oder
Stabsfunktion erhalten und nutzbar bleiben. Erster so genannter Senior-
Berater der Bundesverwaltung wird Juan F. Gut, vormaliger Generalsekretär
des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.

Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für die Einführung der
Senior-Beratung in der Bundesverwaltung bereits vor einiger Zeit geschaffen.
Nun hat der Chef des Eidg. Finanzdepartements mit Zustimmung des Bundesrats
Juan F. Gut zum Leiter dieser neuen Organisationseinheit bestimmt. Juan F.
Gut war während acht Jahren Generalsekretär des VBS. Unter zwei Bundesräten
tätig, hat er bis Mitte 2004 die grossen Reformprojekte im Departement, in
der Armee und im Bevölkerungsschutz massgeblich initiiert und mitgestaltet.
Juan F. Gut bringt auch von früheren Tätigkeiten als Staatsschreiber des
Kantons Aargau und aus leitenden Funktionen in der Privatwirtschaft gute und
vielseitige Voraussetzungen für die Ausfüllung dieser neuen Aufgabe mit
sich.

Aufgabe von Juan F. Gut ist es, die Senior-Beratung für die Bundesverwaltung
zu einem verlässlichen und vertrauensvollen Partner der Führungskräfte
aufzubauen. Administrativ ist die Senior-Beratung im Eidgenössischen
Personalamt angesiedelt. Sie arbeitet inhaltlich unabhängig, was die
Vertraulichkeit der Arbeit sicherstellen soll. Die Senior-Berater sind
primär auf Mandatsbasis tätig. Die als Senior-Berater weiterbeschäftigten
Kader begleiten und beraten höchste Verantwortungsträger bei komplexen
Führungs- und Organisationsfragen. Sie übernehmen Coachings von
Führungskräften oder wirken in grösseren Projekten mit. Für diese Aufgaben
kommen deshalb nur Führungskräfte in Frage, die selber vergleichbare
Funktionen inne hatten und damit die Problematik und die Herausforderungen
der heutigen vernetzten und komplexen Arbeits- und Führungsrealität aus
eigener Erfahrung kennen.

Der Bundesrat setzt mit den Senior-Beratern in verschiedener Hinsicht
Zeichen:

- Kompetenz und Erfahrung bewährter Führungskräfte sollen für die Verwaltung
erhalten und für andere nutzbar bleiben

- Mit Senior-Beratung besteht eine Alternative zu den in der Regel
kostenintensiven vorzeitigen Pensionierungen und Abgangsregelungen

- Langjährigen Mitarbeitern kann eine attraktive Vorbereitung auf
alternative Betätigungen geboten werden.

Nicht zuletzt verspricht sich der Bundesrat auch, damit bis zu einem
gewissen Grad die Kosten für den Beizug externer Berater senken zu können.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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