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Optimierung der Registrierung von Prepaid-SIM-Karten

Medienmitteilung

Optimierung der Registrierung von Prepaid-SIM-Karten

Die Qualität der Daten von Prepaid-SIM-Karten, die bei der Registrierung
erhoben werden, soll verbessert werden. Das Departement UVEK hat nun
zusammen mit den Fernmeldedienstanbieterinnen entsprechende Massnahmen
erarbeitet.

Die Registrierung der Prepaid-Karten wird die hohen Erwartungen der
Strafverfolgungsbehörde, die bei der Einführung der Registrierungspflicht
geweckt wurden, kaum erfüllen. Die Vorstellung, ausnahmslos alle Inhaber von
Prepaid-SIM-Karten registrieren zu können, ist nicht realistisch. Derjenige
Kundenkreis, der ursprünglich mit der Registrierung erfasst werden soll,
wird Umgehungsmöglichkeiten - vor allem auch ausserhalb der Schweiz -
finden.

Damit das Gesetz wirksam umgesetzt werden kann, hat das Departement UVEK in
Zusammenarbeit mit den Fernmeldedienstanbieterinnen Massnahmen erarbeitet,
welche auch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern soll.

Durch einen Hinweis auf dem Registrierungsformular oder im Benutzerhandbuch
werden Neukunden zukünftig darauf aufmerksam gemacht, dass auch bei einer
Weitergabe der SIM-Karte ihr Name und Adresse von den
Strafverfolgungsbehörden nach wie vor abgerufen werden können. Werden unter
Einsatz der weitergegebenen Prepaid-Karten kriminelle Handlungen begangen
muss der Erstkäufer möglicherweise auch mit einer Strafverfolgung rechnen.
Damit soll eine bessere Aufklärung der Kunden erreicht werden.

Die Fernmeldedienstanbieterinnen verstärken Instruktion und Kontrolle ihrer
Verkaufsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sowie Vertragshändler bezüglich
der Sorgfaltspflicht bei der Aufnahme der Kundendaten. Bei klar
unglaubwürdigen oder unrichtigen Adressangaben ist der Verkauf zu
verweigern.

Schliesslich prüfen Fernmeldedienstanbieterinnen und das Departement die
Einführung einer Qualitätssicherung. Damit sollen falsch oder nicht
eingetragene Adressen, fälschlicherweise nicht gesperrte Handys und
ähnliches erkannt und die Fehler korrigiert werden können. Dabei sind sowohl
das Departement wie auch die Fernmeldedienstanbieterinnen auf die Mitarbeit
der Strafverfolgungsbehörden angewiesen. Sie erkennen fehlerhafte Einträge
und können sie dem Departement im Einzelfall melden. Bei pauschalen und
nicht konkret ausgewiesenen Vorwürfen ist es nur schwer möglich, die Fehler
zu erkennen.

Bern, 18. März 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:  Roland Wittwer, Rechtsdienst GS UVEK, Tel. 031 322 55 26,
Stéphanie Lenoir, Rechtsdienst GS-UVEK, Tel. 031 322 55 08

Medienrohstoff:
http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/20050318/02213/unterseite01387/index.html?langÞ