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MWST: Bundesrat befürwortet einheitlich reduzierten Satz von Esswaren und alkoholfreien Getränken (korrigiert)


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Bundesrat befürwortet einheitlich reduzierten Satz von Esswaren und
alkoholfreien Getränken (korrigiert)

11. Mär 2005 (EFD) Der Bundesrat nimmt die anvisierte Vereinfachung des
schweizerischen Steuersystems ernst. Er nimmt darum eine Motion von
Ständerat Hans Hess (FDP/OW) vom 9. Dezember 2004 entgegen, in welcher
gefordert wird, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Ess- und
alkoholfreie Trinkwaren bei gastgewerblichen Lieferungen auszudehnen. Wegen
den geringer ausfallenden Mehrwertsteuereinnahmen soll dieser entsprechend
erhöht werden.

Die heutige gesetzliche Regelung sieht vor, dass Lieferungen von Ess- und
alkoholfreien Trinkwaren aus dem Take-away-Bereich dem reduzierten MWST-Satz
von 2,4 Prozent unterliegen. Im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen
hingegen, bei denen der Kunde an Ort und Stelle konsumiert und von den zur
Verfügung gestellten Einrichtungen (Tische, Stühle etc.) profitiert, wird
der Normalsatz von 7,6 Prozent erhoben.

Wie unter anderem im jüngst verabschiedeten Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer
" signalisiert, will der Bundesrat das Steuersystem vereinfachen. Diesen
Bestrebungen entspricht es auch, die Abgabe von Ess- und alkoholfreien
Trinkwaren zu einem einheitlichen Satz zu besteuern - unabhängig davon, ob
diese im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen oder mittels
Take-away-Lieferungen erfolgt. Laut Bundesrat würden mit einer solchen
Massnahme die heute bestehenden, in der Anwendung jedoch schwer umsetzbaren
Abgrenzungen zwischen Lieferungen des Detailhandels und klassischen
gastgewerblichen Leistungen entfallen.

Der Bundesrat hat sich daher für die Annahme der Motion ausgesprochen.

Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

Korrektur-Hinweis: In der ursprünglichen Version wurde für Ständerat Hans
Hess die falsche Partei angegeben.

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