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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 11.03.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Herrn François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer Kantonsgerichts als ausserordentlichen Bundesanwalt (Art. 16 Abs. 3 BStP) ernannt.

 

Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens gegen eine Privatperson sollen Informationen an die Medien gelangt sein. Die vom Verfahren betroffene Person reichte in der Folge Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt ein. Sie behauptet, Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft mit Zugang zum Dossier hätten Informationen an die Medien weitergegeben.

 

Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, müssen die Ermittlungen durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat deshalb François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer Kantonsgerichts, zum ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und ihn mit den Ermittlungen beauftragt.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 40 90