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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 11.03.2005. An seiner heutigen Sitzung beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, einen Entwurf zum revidierten Patentgesetz auszuarbeiten. Dieser soll dem Parlament noch in diesem Jahr überwiesen werden. Schwerpunkt ist der angemessene Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie. In diesem Kontext wird die Ratifizierung des revidierten Europäischen Patentübereinkommens vorgezogen.

Der Bundesrat führte 2004 ein zweites Vernehmlassungsverfahren zur Patentgesetzrevision durch. Der Vorentwurf wurde in der Vernehmlassung in weiten Teilen positiv aufgenommen. In Bezug auf den Schwerpunkt der Revision, den Patentschutz für biotechnologische Erfindungen, besteht jedoch trotz grösserer Akzeptanz nach wie vor kein Konsens.

Der Bundesrat befürwortet seit über 15 Jahren einen angemessenen Schutz biotechnologischer Erfindungen; dieser soll einerseits wirksam sein und andererseits auch klare Schranken enthalten. Die Auswertung der Vernehmlassung erlaubt nach Ansicht des Bundesrates den Schluss, dass dieses Ziel auf der Grundlage der insgesamt ausgewogenen Vernehmlassungsvorlage erreicht werden kann.

Die weiteren Teilaspekte der Revision sind weitgehend unbestritten. Die vorgeschlagene Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts (die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens, das Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Europäischen Patentübereinkommens und der Patentrechtsvertrag) und die damit zusammenhängenden Änderungen des Patentgesetzes wurden befürwortet. Der neue Vorschlag für eine Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer und die Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung der Fälschung und Piraterie wurden ebenfalls zustimmend aufgenommen. Auch die übrigen Anpassungen an nationale und internationale Entwicklungen wurden gutgeheissen.

Weil die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens rascher als erwartet in Kraft treten wird (voraussichtlich per 2007), soll deren Ratifizierung vorgezogen werden. Die entsprechende Botschaft soll dem Parlament bereits in der Sommersession 2005 überwiesen werden.

 

  

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 031 322 48 02