Bern, 11. März 2005. Der
Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über das Zentrale
Ausländerregister (ZAR) beschlossen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum
freien Personen-verkehr werden die Zugriffsrechte des Grenzwachtkorps auf das
ZAR erweitert. Dadurch kann die Einhaltung der Meldevorschriften bereits bei der
Einreise rascher und wirksamer kontrolliert werden.
Am 1. Juni 2004 sind mit der
Umsetzung der zweiten Phase des Personen-freizügigkeitsabkommens mit der EU die
flankierenden Massnahmen in Kraft getreten. Das Grenzwachtkorps (GWK)
kontrolliert seither an der Grenze Ausländerinnen und Ausländer, welche in der
Schweiz eine bewilligungsfreie, aber meldepflichtige kurzfristige
Erwerbstätigkeit ausüben möchten. Allerdings mussten bisher die notwendigen
Informationen bei den kantonalen Arbeitsmarkt- oder den Ausländerbehörden
nachgefragt werden. Ausserhalb der Bürozeiten war dies nicht immer möglich. Das
GWK konnte deshalb nicht immer kontrollieren, ob die für die Umsetzung der
flankierenden Massnahmen wichtigen Meldevorschriften eingehalten werden. Per 1.
April 2005 werden die Grenzbehörden die nötigen Informationen nun elektronisch
(online) abrufen können. Dank dieser Neuerung werden die Wirksamkeit der
flankierenden Massnahmen erhöht und die zum Teil aufwändigen Nachforschungen bei
den Arbeitsmarkt- und Ausländerbehörden
überflüssig.
Gleichzeitig werden auch die
ZAR-Zugriffsrechte des Bundesamtes für Polizei und der kantonalen
Polizeibehörden an ihre gesetzlichen Aufgaben ange-passt. Es handelt sich dabei
um geringfügige Änderungen, welche insbeson-dere den Aufenthaltsstatus, den
Zivilstand und technische Daten betreffen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt
für Migration, 031 325 93
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