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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 11. März 2005. Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über das Zentrale Ausländerregister (ZAR) beschlossen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personen-verkehr werden die Zugriffsrechte des Grenzwachtkorps auf das ZAR erweitert. Dadurch kann die Einhaltung der Meldevorschriften bereits bei der Einreise rascher und wirksamer kontrolliert werden.

Am 1. Juni 2004 sind mit der Umsetzung der zweiten Phase des Personen-freizügigkeitsabkommens mit der EU die flankierenden Massnahmen in Kraft getreten. Das Grenzwachtkorps (GWK) kontrolliert seither an der Grenze Ausländerinnen und Ausländer, welche in der Schweiz eine bewilligungsfreie, aber meldepflichtige kurzfristige Erwerbstätigkeit ausüben möchten. Allerdings mussten bisher die notwendigen Informationen bei den kantonalen Arbeitsmarkt- oder den Ausländerbehörden nachgefragt werden. Ausserhalb der Bürozeiten war dies nicht immer möglich. Das GWK konnte deshalb nicht immer kontrollieren, ob die für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen wichtigen Meldevorschriften eingehalten werden. Per 1. April 2005 werden die Grenzbehörden die nötigen Informationen nun elektronisch (online) abrufen können. Dank dieser Neuerung werden die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen erhöht und die zum Teil aufwändigen Nachforschungen bei den Arbeitsmarkt- und Ausländerbehörden überflüssig.

Gleichzeitig werden auch die ZAR-Zugriffsrechte des Bundesamtes für Polizei und der kantonalen Polizeibehörden an ihre gesetzlichen Aufgaben ange-passt. Es handelt sich dabei um geringfügige Änderungen, welche insbeson-dere den Aufenthaltsstatus, den Zivilstand und technische Daten betreffen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, 031 325 93 50