EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung
Bern,
11.03.2005.
Mit der
Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Hochschulen werden künftig nicht
mehr Lizenziate, sondern Bachelors und Masters vergeben. Das Anwaltsgesetz wird
deshalb entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag
das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Vorentwurf für
eine Revision des Anwaltsgesetzes bis am 30. Juni 2005 in die Vernehmlassung zu
schicken.
Das
Bologna-Modell leitet mit der Vergabe von Bachelors und Masters an Stelle von
Lizenziaten eine neue Struktur und eine internationale Vergleichbarkeit der
Hochschulausbildung und -diplome ein. Bislang haben 40 europäische Staaten,
darunter auch die Schweiz, die Deklaration unterzeichnet. Sie verpflichten sich
damit, die Lehrgänge ihrer Hochschulen bis 2010 anzupassen.
Modifizierte
Voraussetzungen für Anwaltspatente
Das
Anwaltsgesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in die kantonalen
Anwaltsregister regelt, wird entsprechend angepasst. Die Voraussetzungen für den
Eintrag sind neu dann gegeben, wenn ein juristisches Studium mit einem Master
(oder wie bisher mit einem Lizenziat) einer schweizerischen Hochschule
abgeschlossen wurde. Die
Kantone müssen allerdings die Inhaber eines Bachelors zum Anwaltspraktikum
zulassen.
Gleichzeitig
werden zwei weitere kleine Revisionen vorgeschlagen: Die Berufshaftpflichtversicherung
wird eine Voraussetzung für den Registereintrag und ist nicht wie bis anhin eine
Berufsregel. Zudem müssen die kantonalen und die eidgenössischen Gerichts- und
Verwaltungsbehörden zukünftig der Aufsichtsbehörde das Fehlen persönlichen
Voraussetzungen für die Berufsausübung melden.
Weitere
Auskünfte:
Monique
Cossali, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 89