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Verordnung über die Persönliche Ausrüstung angepasst: Künftig kann auch das Sturmgewehr 90 behalten werden

3003 Bern, 11. März 2005

Medieninformation

Verordnung über die Persönliche Ausrüstung angepasst: Künftig kann auch das
Sturmgewehr 90 behalten werden

Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung der Verordnung über die
Persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen zugestimmt. Sie tritt am 1.
April in Kraft und regelt vor allem die Abgabe der persönlichen Waffe nach
Entlassung aus der Dienstpflicht neu. Künftig können Angehörige der Armee
(AdA), welche nur das Sturmgewehr 90 gefasst haben, dies bei der Entlassung
aus der Dienstpflicht ins Eigentum übernehmen. Die Kosten für die
vorgeschriebenen Anpassungen zur automatischen Einzelfeuerwaffe werden dem
AdA belastet.

In diesem Jahr werden erstmals Armeeangehörige aus der Dienstpflicht
entlassen, welche ausschliesslich mit dem Sturmgewehr 90 (Stgw 90)
ausgerüstet wurden und demzufolge keine militärische Ausbildung am
Sturmgewehr 57 haben. Das bisherige Recht, beim Austritt aus der Armee das
Sturmgewehr 57 oder die Pistole ins Eigentum zu übernehmen, bleibt weiterhin
bestehen.
Die angepasste Verordnung erlaubt nun die Abgabe des Stgw 90 ins Eigentum,
sofern der Armeeangehörige nie mit einer anderen Waffe ausgerüstet wurde.

Beide Sturmgewehre müssen bei der Übergabe ins Eigentum technisch angepasst
und administrativ bearbeitet werden (Umbau von Seriefeuer- zu
Einzelfeuerwaffen, Registrierung, P- Kennzeichnung). Diese Aufgaben haben
bisher die Logistikbetriebe erledigt. Mit der Aufgabenerweiterung eines
neuen Gewehrstyps sowie der Reduktion der Logistikbetriebe werden die
technischen Anpassungen neu von privaten Unternehmen vorgenommen. Die
entstehenden Kosten werden dem Soldaten, der seine Waffe übernehmen möchte,
übertragen. Die zu entrichtenden Entschädigungen betragen: für ein Stgw 90
Fr. 100.-, für ein Stgw 57 Fr. 60.- und für die Pistole Fr. 30.-.

Insgesamt ist das Interesse an der Übernahme der persönlichen Waffe beim
Austritt aus der Dienstpflicht in den letzten Jahren rückläufig. Während
1994 noch rund 54 Prozent ihre Waffe behalten wollten, waren es im Jahre
2003 nur noch 48 Prozent und letztes Jahr gar nur noch 43.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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