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Öffentlichkeit des Grundbuchs wird massvoll erweitert

Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. April 2005 in Kraft

Bern, 11.03.2005. Die Öffentlichkeit des Grundbuchs wird gemäss den
Bedürfnissen der Praxis, namentlich der Wirtschaft, massvoll erweitert. Der
Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Änderung der Verordnung
betreffend das Grundbuch (GBV) auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt.

In Zukunft dürfen die Kantone neben den Urkundspersonen, Ingenieur-Geometern
und gewissen Behörden auch den im Hypothekargeschäft tätigen Banken,
Pensionskassen und Versicherungen den Zugriff auf elektronisch gespeicherte
Grundbuchdaten gewähren. Das Zugriffsrecht steht nur identifizierten
Benutzern in einem geschlossenen System (Intranet) zu und ist an die
Voraussetzung geknüpft, dass die Daten für die Ausübung der
Geschäftstätigkeit benötigt werden. Die Daten dürfen zu keinem anderen
Zweck, insbesondere nicht zur Kundenwerbung, bearbeitet werden.

Wie die Eigentumsverhältnisse an einem bestimmten Grundstück, die bereits
öffentlich sind, können neu auch die Daten des Hauptbuchs über
Dienstbarkeiten, Grundlasten und gewisse Anmerkungen ohne Interessennachweis
eingesehen werden. Sie dürfen im Internet zugänglich gemacht werden. Aus
Gründen des Datenschutzes ist jedoch keine personenbezogene, sondern nur
eine grundstücksbezogene Abfrage zulässig.

Weitere Auskünfte:

Peter Flury, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 324 83 55