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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2004

Im zweiten Halbjahr 2004 sind 332 Begehren weniger eingegangen als im
ersten Halbjahr 2004. Dies entspricht 14'555 Neueingängen gegenüber
14'887 im ersten Halbjahr 2004. Wird als Vergleichsbasis das zweite
Halbjahr 2003 verwendet, so sind 1'399 Begehren weniger eingegangen (in
diesem Halbjahr waren 15'954 Neueingänge zu verzeichnen). In der
Berichtsperiode waren somit insgesamt 22'114 Verfahren hängig, wovon
14'081 bis zum Ende der Periode als erledigt abgeschrieben werden
konnten.

Bei 42.8% der erledigten Fällen kam es zu einer EINIGUNG zwischen den
Parteien. Dies sind 6'022 Fälle gegenüber 7'151 im ersten Halbjahr
2004. Eine Einigung wurde im Einzelnen erreicht hinsichtlich:
 2. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2003
Anfangsmietzins
138
159
155
Mietzinserhöhungen
735
913
925
Mietzinssenkungen
345
731
1'346
Nebenkosten
538
564
427
Kündigungsschutz
1'892
2'171
1'949
Mietzinshinterlegung
325
416
374
andere Gründe
2'049
2'197
2'193

In 2'856 Fällen (Vorsemester 3'321) bzw. 20.3% wurde KEINE EINIGUNG
erzielt. Es betraf dies insbesondere:

 2. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2003
Anfangsmietzins
82
86
81
Mietzinserhöhungen
260
289
297
Mietzinssenkungen
207
363
568
Nebenkosten
183
274
226
andere Gründe
2'124
2'309
1'984

In 1'001 Fällen (Vorsemester 1'096) konnte ein ENTSCHEID getroffen
werden. Dies entspricht 7.1%. Es betraf dies im Einzelnen:

 2. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2003
den Kündigungsschutz
745
813
679
und die Mietzinshinterlegung
259
283
308

4'202 Fälle (Vorsemester 4'917) bzw. 29.8%, wurden ANDERWEITIG
erledigt, insbesondere:

 2. Halbjahr 2004
1. Halbjahr 2004
2. Halbjahr 2003
durch Rückzug oder Nichteintreten
3'233
3'997
4'426
durch Schiedsgericht
83
105
97

8'033 Fälle (Vorsemester 7‘575) waren am Ende des zweiten Halbjahres
2004 noch PENDENT.

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Cipriano Alvarez, Leiter Bereich
Recht, Tel 032 / 654 91 30