Bern, 4. März 2005. Das
EJPD und die KKJPD sind sich einig, dass der revidierte Allgemeine Teil des
Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1.
Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden
kann. Die Gründe für diese Verschiebung sind die erforderlichen Nachbesserungen
des Strafgesetzbuches sowie die aufwändigen Umsetzungsarbeiten in den
Kantonen.
Bundesrat Christoph Blocher,
Vorsteher des EJPD (Eidg. Justiz-
und Polizeidepartement), hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Konferenz
der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD),
Regierungsrat Markus Notter, beschlossen, dem Bundesrat die Inkraftsetzung des
revidierten Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (AT-StGB)
frühestens auf den 1. Januar 2007 zu beantragen. Für diesen Entscheid gibt es
mehrere Gründe:
Nachbesserungen
notwendig
Die Kantone, die Konferenz der
Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, die Konferenz der Staatsanwälte, die
Direktoren der geschlossenen Strafanstalten und die Schweizerische
Kriminalistische Gesellschaft machten Anfangs 2004 beim EJPD geltend, dass der
neue AT-StGB wichtige Mängel aufweise, was mit erheblichen Risiken für eine
effiziente Verbrechensbekämpfung verbunden sei. Sie verlangten namentlich in
drei Kernbereichen Nachbesserungen:
-
Im
Sanktionensystem betrifft dies die Anordnung bedingter Strafen (bedingte
Geldstrafe und bedingte Anordnung der gemeinnützigen Arbeit), die
Voraussetzungen für die Verwahrung (Kritik am Katalog der Anlasstaten) und die
Aufhebung der strafrichterlichen Landesverweisung;
-
Im
Straf- und Massnahmenvollzug werden Präzisierungen bei der Urlaubsregelung, beim
Arbeitsentgelt und beim Disziplinarrecht gefordert;
-
Im
Strafregisterwesen sind zudem Ergänzungen auf Gesetzesstufe über die
behördlichen Zugriffe und die Entfernung von Einträgen nötig
geworden.
Das EJPD prüfte diese Anliegen und
gelangte zum Schluss, noch vor Inkraftsetzung des neuen AT-StGB eine Botschaft
mit einzelnen, dringend notwendigen Nachbesserungen ans Parlament zu
verabschieden.
Umfangreiche
Umsetzungsarbeiten
Die Umsetzungsarbeiten in den
Kantonen und namentlich die Anpassung ihrer Gesetzgebung und die Reorganisation
der Behörden mit entsprechenden Personalverschiebungen, -rekrutierung und
-ausbildung sind wesentlich umfangreicher als erwartet. Die Kantone erachten
deshalb den Abschluss dieser Arbeiten auf den 1.1.06 als
unmöglich.
Zwei
Vorlagen
Bezüglich des weiteren Vorgehens
beabsichtigt das EJPD, dem Bundesrat bis zum Sommer einerseits eine Botschaft
über die Änderungen des AT-StGB mit den oben genannten Nachbesserungen und
andererseits einen Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur
Umsetzung der Verwahrungsinitiative vorzulegen.
Der genaue Termin der
Inkraftsetzung des neuen AT-StGB wird vom Bundesrat im Frühjahr 2006 festgelegt
werden. Er wird dabei den Fortgang der parlamentarischen Arbeiten und die Arbeit
der Kantone berücksichtigen.
Weitere Auskünfte:
Bernardo Stadelmann, Vizedirektor
Bundesamt für Justiz, 079 777 52
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