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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 04.03.2005. Der ausserordentliche Bundesanwalt Yves Maître hat seine Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Strafklage wegen Amtsgeheimnisverletzung in einem Rechtshilfeverfahren der Bundesanwaltschaft eingestellt.

 

Am 18. März 2004 veröffentlichte die Wochenzeitschrift Hebdo Informationen aus dem von der Bundesanwaltschaft durchgeführten Rechtshilfeverfahren mit der Generalstaatsanwaltschaft der russischen Föderation. Dabei ging es insbesondere um die Sperrung von rund 6,2 Milliarden Franken auf verschiedenen Bankkonten durch die Bundesanwaltschaft. Zwei betroffene Firmen reichten aufgrund dieses Berichtes Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und verfehlter Amtshandlungen gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft ein. Daraufhin ernannte der Bundesrat Yves Maître, Staatsanwalt des Kantons Jura, als ausserordentlichen Bundesanwalt und beauftragte ihn mit der Untersuchung des Falles.

 

Maître kommt in seinen Ermittlungen zum Schluss, dass es keine genügenden Anhaltspunkte für eine Amtsgeheimnisverletzung durch Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft gebe und hat deshalb das Ermittlungsverfahren eingestellt.

 

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Infodienst EJPD, Tel. 031 322 40 90