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Weisungen für den Voranschlag 2006 und den Finanzplan 2007-2009

MEDIENMITTEILUNG

Weisungen für den Voranschlag 2006 und den Finanzplan 2007-2009

04. Mär 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Weisungen für den Voranschlag
2006 und den Finanzplan 2007-2009 verabschiedet. Die Weisungen sind der
Startschuss für die neue Budget- und Planungsrunde. Sie enthalten Vorgaben
für die Departemente, welche sie bei der Einreichung ihrer Ausgaben zu
beachten haben. Im Zentrum stehen dabei die höchstzulässigen
Ausgabenplafonds. Hinzu kommen Vorgaben technischer Natur, welche sich auf
ausgewählte Ausgaben wie das Personal oder die Informatik beziehen.

Ausgangspunkt für die diesjährigen Weisungen ist der Finanzplan für die
Jahre 2006- 2008, den der Bundesrat am 24. September 2004 verabschiedet hat.
Der Finanzplan enthält - unter Berücksichtigung der Massnahmen zum
Entlastungsprogramm 2004, welche von den eidg. Räten noch beschlossen werden
müssen - einen Kürzungsbedarf von 166 Millionen und einen Handlungsspielraum
von 121 beziehungsweise von 203 Millionen in den Jahren 2007 und 2008.

Seit Verabschiedung des Finanzplanes hat sich das wirtschaftliche Wachstum
etwas verlangsamt. Eine erste summarische Aktualisierung der
Finanzplanzahlen signalisiert aufgrund der neuen Eckwerte und
Einnahmenschätzungen vorab auf der Einnahmenseite Korrekturen, während sich
auf der Ausgabenseite Mehr- und Minderbedarf etwa die Waage halten. Der
Bereinigungsbedarf wird im Voranschlagsjahr 2006 höher ausfallen und in den
Jahren 2007 und 2008 wird anstelle der bisher erwarteten Überschüsse erneut
von Defiziten und damit von einem Bereinigungsbedarf auszugehen sein.

Die nach wie vor hohen Unsicherheiten, insbesondere bei der
Verrechnungssteuer und beim Agio auf Aufstockungen von Anleihen, haben den
Bundesrat dazu bewogen, einstweilen von einer Aktualisierung des
Bereinigungsbedarfs abzusehen.

Die von der nationalrätlichen Finanzkommission beschlossene Motion, die
Defizitlücke im Voranschlag 2006 zu schliessen, lehnt der Bundesrat ab.
Gemäss der Übergangsbestimmung im Finanzhaushaltsgesetz sollen die
strukturellen Fehlbeträge der Vergangenheit aus konjunkturpolitischen
Gründen über mehrere Jahre hinweg schrittweise abgetragen werden
(Abbaupfad). Die im Dezember 2003 in Kraft gesetzte Regelung sieht vor, dass
das strukturelle Defizit bis Ende 2007 vollständig abgebaut sein muss.

Zur Erreichung dieses Ziels wurden die Entlastungsprogramme 2003 und 2004
mit einer die Aufgabenverzichtsplanung eingeleitet. Zudem wurde eine
Verwaltungsreform und die Prüfung des Aufgabenportfolio initiiert. Das
Verlassen des vorgesehenen Abbaupfades würde den Erfolg der eingeleiteten
Projekte in Frage stellen. Es käme zu einer Übersteuerung.

Für die Eingabe der Departemente für die Jahre 2006-2008 gelten somit
vorerst die Werte des geltenden Finanzplanes als Obergrenze. Im neuen
Planjahr 2009 dürfen die Ausgaben nur um die Teuerung angehoben werden. Die
erforderlichen Kürzungen zur Sicherstellung der Schuldenbremsekonformität
wird der Bundesrat aufgrund der Eingaben der Departemente im Rahmen der
ordentlichen Budgetbereinigung beschliessen und umsetzen.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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