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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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JANUS ist das elektronische Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das System enthält Daten und Informationen zur Bekämpfung des organisierten und internationalen Verbrechens über Personen, Firmen und Organisationen, die aus Vorermittlungen, gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren oder allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden. Die Bearbeitung der Daten ist geregelt im Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (ZentG) und der Verordnung über das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS-Verordnung). Zugriff auf das System haben die für den spezifischen Kriminalitätsbereich zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.

 

IPAS ist das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei. Im IPAS wird der ganze Interpol-Verkehr aufgenommen sowie Falldaten

-       des Erkennungsdienstes (u.a. Personalien zu Fingerabdrücken und DNA-Profilen)

-    der Verwaltungspolizei im Zuständigkeitsbereich von fedpol

Fedpol betreibt das IPAS-Informationssystem zudem, um

-       Daten über die Geschäfte von fedpol zu bearbeiten

-       die Arbeitsabläufe rationell und effizient zu gestalten

-       eine Geschäftskontrolle zu führen und Statistiken zu erstellen.

 

Das IPAS-System basiert auf Art. 351octies StGB und der IPAS-Verordnung. Die Zusammenarbeit mit Interpol ist zusätzlich in Art. 351ter StGB und in der Verordnung über das Nationale Zentralbüro Interpol Schweiz geregelt. Zugriff auf das System hat das Bundesamt für Polizei.

 

Im Vorentwurf des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Daten aus JANUS und IPAS in den Artikeln 10-15 sowie in Art. 18 zu finden.

 

RIPOL ist ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Es wird gemeinsam durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone zur Unterstützung verschiedener gesetzlicher Aufgaben im Bereich der Fahndung geführt. Es dient:

-       der Fahndung nach Personen, die zu Zwecken der Strafuntersuchung oder des Straf- und Massnahmenvollzuges zur Verhaftung oder Ermittlung ihres Aufenthaltes gesucht werden

-       der Fahndung nach Personen für die Anhaltung bei vormundschaftlichen Massnahmen oder fürsorgerischer Freiheitsentziehung

-       zur Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen

-       der Kontrolle von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländern sowie der übrigen Ausweisungen und Landesverweisungen

-       der Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer Führerausweise

-       der Ermittlung des Aufenthaltes von Führern von Motorfahrzeugen ohne Versicherungsschutz.

Das Bundesamt für Polizei führt unter Mitwirkung verschiedener Bundesbehörden und der Kantone das RIPOL gemäss Strafgesetzbuch Art. 351bis und der Verordnung über das automatisierte Fahndungssystem (RIPOL-Verordnung). Zugriff auf diese Informationen haben die Stellen bei Bund und Kanton, die sie zur Erfüllung ihres oben genannten gesetzlichen Auftrages benötigen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für RIPOL sind im Vorentwurf des BPI in Art.16 zu finden.