IPAS
ist das informatisierte
Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für
Polizei. Im IPAS wird der ganze Interpol-Verkehr aufgenommen sowie
Falldaten
-
des
Erkennungsdienstes (u.a. Personalien zu Fingerabdrücken und
DNA-Profilen)
- der Verwaltungspolizei im
Zuständigkeitsbereich von fedpol
Fedpol betreibt das
IPAS-Informationssystem zudem, um
-
Daten
über die Geschäfte von fedpol zu bearbeiten
-
die
Arbeitsabläufe rationell und effizient zu gestalten
-
eine
Geschäftskontrolle zu führen und Statistiken zu
erstellen.
Das IPAS-System basiert auf Art.
351octies StGB und der IPAS-Verordnung. Die Zusammenarbeit mit Interpol ist
zusätzlich in Art. 351ter StGB und in der Verordnung über das Nationale
Zentralbüro Interpol Schweiz geregelt. Zugriff auf das System hat das Bundesamt
für Polizei.
Im Vorentwurf des Bundesgesetzes
über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) sind die
gesetzlichen Grundlagen für die Daten aus JANUS und IPAS in den Artikeln 10-15 sowie in
Art. 18 zu finden.
RIPOL ist ein automatisiertes Personen- und
Sachfahndungssystem. Es wird gemeinsam durch die zuständigen Behörden des Bundes
und der Kantone zur Unterstützung verschiedener gesetzlicher Aufgaben im Bereich
der Fahndung geführt. Es dient:
-
der
Fahndung nach Personen, die zu Zwecken der Strafuntersuchung oder des Straf- und
Massnahmenvollzuges zur Verhaftung oder Ermittlung ihres Aufenthaltes gesucht
werden
-
der
Fahndung nach Personen für die Anhaltung bei vormundschaftlichen Massnahmen oder
fürsorgerischer Freiheitsentziehung
-
zur
Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen
-
der
Kontrolle von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländern sowie der übrigen
Ausweisungen und Landesverweisungen
-
der
Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer
Führerausweise
-
der
Ermittlung des Aufenthaltes von Führern von Motorfahrzeugen ohne
Versicherungsschutz.
Das Bundesamt für Polizei führt
unter Mitwirkung verschiedener Bundesbehörden und der Kantone das RIPOL gemäss
Strafgesetzbuch Art. 351bis und der Verordnung über das automatisierte
Fahndungssystem (RIPOL-Verordnung). Zugriff auf diese Informationen haben die
Stellen bei Bund und Kanton, die sie zur Erfüllung ihres oben genannten
gesetzlichen Auftrages benötigen.
Die gesetzlichen Grundlagen für RIPOL sind im Vorentwurf des BPI in
Art.16 zu finden.