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Bundesrat will Polizei-Index schaffen

 

 

Bern, 04.03.2005. Die Behörden, die berechtigt sind, auf die polizeilichen Informationssysteme in der Schweiz zuzugreifen, sollen die gesuchte Information künftig rascher und einfacher finden. Der Bundesrat will dazu einen so genannten Polizei-Index schaffen. Es handelt sich dabei um eine Art Inhaltsverzeichnis, das einen raschen Nachweis erlaubt, ob eine bestimmte Person in einem der Polizeisysteme verzeichnet ist.

 

Gleichzeitig möchte der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Den Vorentwurf zu dem entsprechenden «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)» hat er heute in die Vernehmlassung geschickt.

 

Das BPI fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei polizeiliche Datenbanken zusammen, die auf Bundesebene betrieben werden: das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS), das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (IPAS) und das automatisierte Fahndungssystem RIPOL (siehe Medienrohstoff).

 

Keine neuen Datenbanken

Bis auf den Polizei-Index werden mit dem BPI somit keine neuen Datenbanken eingeführt. Es werden lediglich die bestehenden Rechtsgrundlagen aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Das Gesetz regelt für jedes Informationssystem die Art der Daten und den Zweck, zu dem sie bearbeitet werden dürfen, die Grundsätze der Datenbearbeitung, die zugriffsberechtigten Behörden und das Recht von Privatpersonen auf Auskunft darüber, ob über sie Daten bearbeitet werden. Die Systeme JANUS und IPAS werden in einem so genannten «kriminalpolizeilichen Informationssystem-Verbund» zusammengefasst. Dies ermöglicht es - unter Beibehaltung der bestehenden Datenkategorien - die technischen Betriebskosten zu senken.

 

Effizientere Ermittlungen

Beim Nationalen Polizei-Index handelt es sich um ein neues Informationssystem. Er soll dazu beitragen, polizeiliche Ermittlungen einfacher, schneller und wirksamer zu gestalten und die Zusammenarbeit unter den schweizerischen Polizeibehörden sowie mit den ausländischen Behörden bei der Bekämpfung der Kriminalität zu verbessern.

 

Will eine schweizerische Polizeibehörde Auskünfte über eine Person einholen, muss sie heute alle anderen Polizeibehörden der Kantone und des Bundes gesondert anfragen. Über den vorgeschlagenen, neuen Polizei-Index soll sie mittels einer zentralen und automatisierten Abfrage klären können, über welche Person durch welche Behörde Daten bearbeitet werden. Der Index vereint zu diesem Zweck - gemäss Vorentwurf - die entsprechenden Informationen aus den erwähnten Systemen des Bundes und der Kantone.

 

Es liegt allerdings in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob sie ihre polizeilichen Informationssysteme an den Index anschliessen wollen. Der Umfang des Projekts hängt mithin von der Bereitschaft der Kantone ab. Die jetzt eröffnete, bis zum 15. Juni 2005 dauernde Vernehmlassung soll darüber Aufschluss geben.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Danièle Bersier, Mediendienst fedpol, Tel. 031 323 13 10