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Bundesrat setzt Gesetzesrevision auf den 1. April 2005 in Kraft

 

Bern, 04.03.2005. Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland ist künftig nicht mehr bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt.

 

Gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) brauchen Personen im Ausland heute keine Bewilligung für den Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds, sofern dessen Anteilscheine auf dem Markt regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft im engeren Sinne (Wohnimmobiliengesellschaft) kann hingegen grundsätzlich keine Bewilligung erteilt werden. Mit der Gesetzesrevision wird der Erwerb von Anteilen an einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht befreit, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind. Die Revision bringt zudem sechs weitere, weniger bedeutende Lockerungen der Lex Koller.

 

Weitere Auskünfte:

Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32