Bundesrat setzt
Gesetzesrevision auf den 1. April 2005 in Kraft
Bern,
04.03.2005. Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer
Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland ist künftig nicht mehr
bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende
Gesetzesänderung auf den 1. April 2005 in Kraft
gesetzt.
Gemäss
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex
Koller) brauchen Personen im Ausland heute keine Bewilligung für den Erwerb von
Anteilen an einem Immobilienanlagefonds, sofern dessen Anteilscheine auf dem
Markt regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft im engeren Sinne
(Wohnimmobiliengesellschaft) kann hingegen grundsätzlich keine Bewilligung
erteilt werden. Mit der Gesetzesrevision wird der Erwerb von Anteilen an einer
Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht
befreit, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind. Die
Revision bringt zudem sechs weitere, weniger bedeutende Lockerungen der Lex
Koller.
Weitere
Auskünfte:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32