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Schweiz leistet Beitrag an IWF-Fonds für Notfallkredite bei Naturkatastrophen


MEDIENMITTEILUNG

Schweiz leistet Beitrag an IWF-Fonds für Notfallkredite bei
Naturkatastrophen

04. Mär 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute beschlossen, einen Beitrag von 2
Mio. US$ an einen IWF-Spezialfonds zu leisten. Ziel dieses Fonds ist die
Verbilligung von Zinsen für sogenannte Notfallkredite. Diese Notfallkredite
unterstützen Länder, die von Naturkatastrophen heimgesucht werden, bei der
Aufrechterhaltung bzw. der Wiederherstellung der makroökonomischen
Stabilität.

Die Notfallkredite des IWF sind grundsätzlich Teil der regulären Ressourcen
des IWF. Damit müssen sie marktmässig verzinst werden. Die internationalen
Finanzinstitutionen schätzen jedoch die Mehrheit der potenziellen Empfänger
von Notfallkrediten als grundsätzlich nicht kreditwürdig ein. Zahlreiche der
ärmsten Länder sind zudem hoch verschuldet. Deshalb hat der IWF-Exekutivrat
im Januar 2005 entschieden, bei Naturkatastrophen Notfallkredite an arme
Länder zum verbilligten Satz von 0.5 Prozent zu gewähren. Diesen Satz wendet
der IWF auch bei der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (PRGF) an.

Die Zinsverbilligung der Notfallkredite wird, wie jene des PRGF, über einen
von Geberländern gespiesenen Fonds finanziert, den der IWF treuhänderisch
verwaltet. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse zur Bewältigung der
Tsunami-Katastrophe schätzt die Geschäftsleitung des Internationalen
Währungsfonds den Bedarf an Mitteln zur Zinsverbilligung von Notfallkrediten
für die nächsten fünf Jahre auf 70-100 Millionen US-Dollar. Voraussichtlich
werden die Malediven und Sri Lanka die ersten Empfänger eines solchen
Notfallkredits sein.

Der Beitrag der Schweiz von 2 Mio. US$ ist von den Eidgenössischen Räten zu
bewilligen.

Auskunft für Medienschaffende:
Martin Lanz, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 61 66

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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