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Abkommen mit den USA über Flugpassagierdaten genehmigt

Medienmitteilung

Abkommen mit den USA über Flugpassagierdaten genehmigt

Der Bundesrat hat ein Abkommen mit den USA über den Zugriff auf
Personendaten von Flugpassagieren genehmigt. Die Schweiz erreichte dieselben
Konzessionen wie die EU. Aus Sicht des Datenschutzes ist die getroffene
Lösung tragbar.

Im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden seit
März 2003 von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die
Passagierdaten. Im Falle einer Weigerung droht der Entzug der Landerechte.
Schweizer Gesellschaften gewährten den amerikanischen Stellen bisher keinen
Zugang zu den geforderten Daten. Im Sommer 2003 hatte eine erste
Konsultation zwischen Schweizer und US-Behörden zu dem Thema stattgefunden.

Ende Mai 2004 erreichte die EU eine Einigung mit den USA, in welcher die
amerikanischen Behörden unter anderem darauf verzichteten, sensible Daten
wie Essensgewohnheiten oder Angaben zur Gesundheit einzufordern. Weiter
wurde die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten auf 3,5 Jahre
reduziert, anstelle der von den USA geforderten 50 Jahre. Der
Verwendungszweck der Daten wurde insbesondere auf die Bekämpfung des
Terrorismus, der internationalen Kriminalität und damit zusammenhängender
Straftatbestände reduziert. Weiter erhalten die US-Behörden keinen direkten
Zugriff auf die Passagierdaten, sondern die Fluggesellschaften übermitteln
die Informationen an die USA.

Nach Konsultationen erklärten sich die US-Behörden im November 2004 bereit,
der Schweiz dieselben datenschutzrechtlichen Garantien zu gewähren wie der
EU. Der Bundesrat hat nun heute dem entsprechenden Abkommen mit den USA
zugestimmt. Nach Ansicht der Landesregierung sind die Regelungen mit Blick
auf den Datenschutz tragbar. Fluggesellschaften, welche Flüge von der
Schweiz in die USA durchführen, werden aber verpflichtet, den Passagieren
mitzuteilen, dass ihre persönlichen Daten den US Behörden übermittelt
werden. Die Fluggäste erhalten zudem das Recht, von den US-Behörden Auskunft
über die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu
verlangen. Wie das Abkommen mit der EU ist auch die Regelung für die Schweiz
vorerst auf 3,5 Jahre befristet. Die neue Regelung gilt ab sofort.

Ferner hat der Bundesrat das UVEK ermächtigt, auch mit Kanada Verhandlungen
aufzunehmen über den Abschluss eines Abkommens betreffend die Personendaten
von Fluggästen. Ziel der Verhandlungen ist es ein Abkommen zu erreichen, das
die gleichen Garantien enthält wie das nun genehmigte Abkommen mit den USA.

Bern, 4. März 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Anton Kohler, Kommunikationsbeauftragter, Bundesamt für
Zivilluftfahrt,
Telefon 031 325 8370

Beilagen: Vereinbarte Liste mit Passagierdaten
http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/20050304/02207/index.html?langÞ