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Geldwäscherei: Aufsichtsabgabe und Gebühren der Kontrollstelle zur Stellungnahme publiziert


MEDIENMITTEILUNG

Geldwäscherei: Aufsichtsabgabe und Gebühren der Kontrollstelle zur
Stellungnahme publiziert

01. Mär 2005 (EFV) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
(Kontrollstelle) hat heute einen Entwurf einer Verordnung zur Stellungnahme
veröffentlicht, der die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle
regelt. Da auf Stufe Verordnung keine offizielle Vernehmlassung stattfindet,
hat sich die Kontrollstelle zu einem frühzeitigen "Mitwirkungsverfahren"
entschlossen. Dies ermöglicht es allen interessierten Kreisen oder Personen,
eine Stellungnahme einzugeben.
Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt wurde Art. 22
des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1997 zur Bekämpfung der Geldwäscherei im
Finanzsektor (GwG; SR 955.0) angepasst, um eine gesetzliche Grundlage für
die Erhebung einer pauschalen Aufsichtsabgabe zu schaffen. Ziel der neuen
Regelung ist es, diejenigen Kosten des Vorjahres, welche nicht aufgrund
einer erbrachten Dienstleistung oder einer Verfügung individuell über
Gebühren gedeckt werden konnten, über die pauschale Aufsichtsabgabe auf die
beaufsichtigten Selbstregulierungsorganisationen und die direkt
unterstellten Finanzintermediäre zu übertragen.

Der Verordnungsentwurf regelt die Einzelheiten der Umsetzung der
Aufsichtsabgabe, namentlich die Gebührenansätze, die anrechenbaren
Aufsichtskosten und die Aufteilung der Aufsichtsabgabe unter den
Beaufsichtigten sowie das Verfahren. Wegen des thematischen Zusammenhangs
wurde beschlossen, die Regelung zur Erhebung der Aufsichtsabgabe in die
bestehende Gebührenverordnung zu integrieren. Gleichzeitig mussten die
Bestimmungen zur Gebührenerhebung der Kontrollstelle an die neue allgemeine
Gebührenverordnung des Bundes angepasst werden.

Die Kontrollstelle vertraut darauf, eine tragfähige Lösung für alle Parteien
erarbeitet zu haben und bietet allen Interessierten Gelegenheit zur
Stellungnahme, bevor der Entwurf im Sommer 2005 dem Bundesrat unterbreitet
wird.

Der Verordnungstext und der dazugehörende Begleitbericht mit den
Erläuterungen sind auf dem Internet unter www.gwg.admin.ch abrufbar. Die
Frist zur Stellungnahme dauert bis Ende Mai 2005.

Auskunft: Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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CH-3003 Bern
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