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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue AHV-Revision: Zwei Botschaften bis zum Herbst


Im Rahmen einer Aussprache über eine neue Revision der AHV hat der Bundesrat
das Eidg. Departement des Innern beauftragt, ihm je eine Botschaft für eine
Leistungsrevision und für durchführungstechnische Verbesserungen vorzulegen.
Der Bundesrat wird die beiden Botschaften nach erneuter Diskussion
voraussichtlich im Herbst '05 zu Handen des Parlaments verabschieden. Als
wesentliche Punkte der Leistungsrevision hat der Bundesrat nun diskutiert:

·        einheitliches Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009
·        Einführung einer Überbrückungsrente für bestimmte
Personenkategorien
      ab 1.1.2009
·        Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Witwen
·        Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten ab einer Teuerungsschwelle
statt
      in fixem zeitlichem Rhythmus.
Die "technische" Revision greift unbestrittene Massnahmen zur Verbesserung
der Durchführung der AHV aus der 11. AHV-Revision auf, die im Mai '04 in der
Volksabstimmung abgelehnt wurde. Eine umfassende Revision, welche die AHV
auf eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage bis zum Jahre 2020 stellt, soll
dem Parlament im Jahr 2008 oder 2009 unterbreitet werden. Diese Etappierung
und Paketbildung entspricht den Vorgehensbeschlüssen des Bundesrates vom
Juni 2004.

Seit der Ablehnung der 11. AHV-Revision und der Vorlage für die Anhebung der
Mehrwertsteuer zu Gunsten von AHV und IV leistete die Eidg.
AHV/IV-Kommission ausführliche Grundlagen- und Vorbereitungsarbeiten für
eine neue AHV-Revison. Zudem hörte das Eidg. Departement des Innern (EDI)
die wichtigsten Parteien, Verbände und Organisationen zur Ausrichtung der
Revision an. Der Bundesrat sieht sich auf Grund dieser Hearings bestätigt,
dass das in seiner Aussprache vom 30. Juni 2004 ("Panorama der
Sozialversicherungen") vorgesehene etappenweise Vorgehen bei der AHV
zielführend ist.

Angesichts der Finanzierungsperspektiven für die AHV muss dem Parlament im
Jahr 2008 oder 2009 eine umfassende Revision mit dem Ziel einer nachhaltigen
Finanzierungsgrundlage der AHV mit Zeithorizont 2020 unterbreitet werden.
Die Frage des Rentenalters, eine grundlegende Überprüfung des Mechanismus'
zur Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten sowie eine Zusatzfinanzierung
werden Schwerpunkte dieser Revision bilden. Dies setzt voraus, dass die
Harmonisierung des Rentenalters von Mann und Frau, aber auch verschiedene
technische Revisionspunkte zuvor beschlossen werden. Daher will der
Bundesrat ein erstes Revisionspaket voraussichtlich im Herbst '05 zu Handen
der Räte verabschieden. Auch die Anhörungen haben gezeigt, dass eine rasche
Teilreform tendenziell positiv beurteilt wird. Das Revisionspaket umfasst je
eine Botschaft für eine Leistungsrevision und für durchführungstechnische
Verbesserungen.

Botschaft Leistungsrevision

Anlässlich seiner Aussprache hat der Bundesrat mehrere mögliche
Revisionspunkte im Bereich der AHV-Leistungen diskutiert, die noch weiter
geprüft werden sollen. Zu den ins Auge gefassten Massnahmen gehört die
Einführung von Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab 1.1.2009.
Gleichzeitig steht ein flexibles Rentenalter auf der Grundlage von
Überbrückungsrenten zur Diskussion. Diese würden eine möglichst hohe
sozialpolitische Wirkung erzielen und nur einem definierten Bezügerkreis zu
Gute kommen. Dabei wird insbesondere an ausgesteuerte Arbeitslose ab einem
bestimmten Alter gedacht. Die Überbrückungsrenten würden nicht über
Lohnbeiträge, sondern über die öffentliche Hand finanziert, wobei die
erforderlichen Mittel vollumfänglich mit Einsparungen in der AHV kompensiert
würden. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre würde
jährliche Einsparungen von 555 Millionen Franken ab 2009 ermöglichen,
während die Kosten für die Überbrückungsrenten auf rund 400 Mio. Franken
veranschlagt werden.

Nach der Ablehnung der Einschränkungen bei der Witwenrente in der 11.
AHV-Revision wird nun eine weniger weit gehende Neuregelung geprüft. Die
Witwenrente würde demnach für kinderlose Witwen aufgehoben. Diese Massnahme
würde Einsparungen von 124 Mio. Franken pro Jahr ermöglichen.

Schliesslich hat der Bundesrat ein neues Modell zur Anpassung der
AHV/IV-Renten an die Teuerung diskutiert. In diesem Modell würde der
regelmässige zweijährliche Rhythmus zur Rentenanpassung durch eine
Teuerungsschwelle ersetzt. Die Renten würden somit erst angepasst, wenn die
Preisentwicklung eine bestimmte Schwelle übersteigt. Wird diese z.B. bei
vier Prozent festgelegt, so würden daraus Einsparungen von 240 Mio. Franken
in der AHV und 55 Mio. Franken in der IV resultieren. Eine grundlegendere
Überprüfung der Rentenanpassung soll allerdings Gegenstand der späteren,
umfassenden AHV-Revision sein.

Botschaft zur Verbesserung der Durchführung

Die 11. AHV-Revision enthielt eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der
Durchführung der AHV, die unbestritten waren und keine nennenswerten
Kostenfolgen verursachen. Dazu gehören etwa die Abschaffung des Freibetrages
für erwerbstätige Personen im AHV-Rentenalter verbunden mit einer
Verbesserung der Renten dieser Versicherten oder die jahresweise Aufwertung
der Einkommen bei der Rentenberechnung. Weiter sind auch gewisse Anpassungen
an die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts und an Entwicklungen im
internationalen Bereich nötig. Unbestritten war auch die Senkung des
Minimalstands des AHV-Ausgleichsfonds von 100 auf 70 Prozent einer
Jahresausgabe. Der Bundesrat sieht vor, diese Massnahmen aus der 11.
AHV-Revision dem Parlament in einer separaten Vorlage erneut zu
unterbreiten.

Übersicht: finanzielle Auswirkungen der diskutierten Anpassungen auf die AHV
(Basis 2007; zu Preisen von 2004, in Mio. Franken jährlich)

      Ausgabenverminderung

      Vereinheitlichung des Rentenalters auf 65 Jahre (ab 2009)
     -555

      Änderung des Mechanismus zur Anpassung der AHV/IV-Renten an die Lohn-
und Preisentwicklung (Teuerungsschwelle 4%)
     -240

      Aufhebung der Witwenrenten für kinderlose Witwen
     -124
     -919

      Mehrausgaben

      Überbrückungsrenten (ab 2009)
     400
     400

      Entlastung total

     -519

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                        031 322 46 40                        Yves
Rossier, Direktor

                                                Bundesamt für
Sozialversicherung

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