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Verordnung über die Motorfahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen

3003 Bern, 23. Februar 2005

Medieninformation

Verordnung über die Motorfahrzeuge des Bundes und ihre Führer und
Führerinnen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes
und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) verabschiedet und auf den 15. März
2005 in Kraft gesetzt. Die Revision war in erster Linie wegen der Änderungen
in der Verwaltungsorganisation notwendig geworden. Unter anderem sind Post
und SBB nicht mehr integriert, Verwaltungsfahrzeuge werden künftig kantonal
immatrikuliert und die Instandhaltungsarbeiten für Verwaltungsfahrzeuge
werden in Zukunft nicht mehr von den Logistikbetrieben der Armee, sondern
vom zivilen Gewerbe durchgeführt.

Die Verwaltungsorganisation hat sich in den vergangenen Jahren stark
gewandelt. Die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (Swisscom, RUAG, SBB und
Post) wurden in spezielle Aktiengesellschaften bzw. in selbständige
Anstalten umgewandelt. Zudem wurde die Motion von alt Ständerat Willy
Loretan (AG), vom 28. September 1995, in die Revision miteinbezogen. Die
Motion verlangt eine ganzheitliche Neubeurteilung und Rationalisierung des
Transportwesens des Bundes (Abschaffung des eidgenössischen Führerausweises,
Zulassung und Prüfung aller Verwaltungsfahrzeuge durch die Kantone).

Die Hauptpunkte der Revision sind:

. Anpassungen des Geltungsbereichs: Die Fahrzeuge der Post und der SBB
fallen aus dem Geltungsbereich der Verordnung.

. Immatrikulation: Die bisherigen A- und P- Kontrollschilder werden
abgeschafft. Verwaltungsfahrzeuge werden künftig kantonal immatrikuliert und
geprüft. Die diesbezügliche Zuständigkeit der Post
für ihre eigenen Fahrzeuge und diejenigen der SBB entfällt.

. Instandhaltung: Die Logistikbetriebe der Armee führen grundsätzlich keine
Instandhaltungsarbeiten für Verwaltungsfahrzeuge mehr durch. Die
Bundesstellen mit Verwaltungsfahrzeugen müssen     künftig das zivile
Automobilgewerbe berücksichtigen.

. Zusätzlicher Inhalt: Integration der Verordnung vom 21.November 1990 über
die Benützung von Leih- und Repräsentationsfahrzeugen durch die Angestellten
des Bundes.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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