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Erweiterung der prudentiellen Aufsicht: Dritter Teilbericht Zimmerli verabschiedet

MEDIENMITTEILUNG

Erweiterung der prudentiellen Aufsicht: Dritter Teilbericht Zimmerli
verabschiedet

22. Feb 2005 (EFD) Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission unter
der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli hat ihren dritten und letzten
Teilbericht zuhanden des EFD verabschiedet. Er befasst sich mit der Frage
der Erweiterung der prudentiellen Aufsicht. Das EFD wird diesen Bericht
prüfen und dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Teilbericht Vorschläge
zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den
fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet
(Pressemitteilung vom 7. Juli 2003). In dieser neuen Behörde sollen gemäss
Entscheid des Bundesrates vom 24. November 2004 die Eidgenössische
Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) sowie
die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle)
organisatorisch zusammengeführt werden.

Beim zweiten Teilbericht hat die Expertenkommission das im ersten
Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht
(Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]) durch ein Sanktionensystem ergänzt
(Pressemitteilung vom 16. August 2004). Damit wird aufgezeigt, mit welchen
Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden sollte.

In einem dritten und letzten Teilbericht hat sich die Expertenkommission nun
mit der Frage der Erweiterung der prudentiellen Aufsicht auf die
unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler
auseinandergesetzt. Einer solchen Aufsicht unterstehen heute schon zum
Beispiel Banken, Effektenhändler oder Versicherungen. Mit diesem Teilbericht
beendet die Expertenkommission ihre Arbeiten.

Vorgehen der Expertenkommission

Aufgrund umfangreicher Vorarbeiten einer von der Kommission eingesetzten
Subkommission unter der Leitung von Rechtsanwalt Alexander Rabian hat die
Expertenkommission erkennen müssen, dass die Frage der Erweiterung der
prudentiellen Aufsicht äusserst komplex und höchst umstritten ist. Sie ist
daher zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat, gestützt auf eine
Problemanalyse, einen Grundsatzentscheid zur Unterstellung fällen sollte,
bevor anforderungsreiche gesetzgeberische Vorarbeiten an die Hand genommen
werden.

Nach Rücksprache mit dem Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes EFD,
Bundesrat Hans-Rudolf Merz, beschloss die Expertenkommission, lediglich
einen Bericht zur generellen Problemstellung zu verfassen, der nun unter dem
Titel "Erweiterung der prudentiellen Aufsicht" vorliegt.

Inhalt des Berichts

Die Expertenkommission beschreibt im Bericht die typischen Tätigkeiten der
unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler sowie
deren heutige Regulierung in der Schweiz und im europäischen Raum. Weiter
werden die Vor- und Nachteile einer Unterstellung unter eine prudentielle
Aufsicht einander gegenübergestellt. Der Bericht führt zudem aus, welche
Aufsichtsmodelle (direkte oder indirekte Aufsicht, Selbstregulierung etc.)
allenfalls geprüft und welche gesetzgeberischen Massnahmen ergriffen werden
könnten.

Dringendes Handeln hält die Expertenkommission bei der Beaufsichtigung von
Vermögensverwaltern von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen für
angezeigt. Für die übrigen Finanzintermediäre empfiehlt sie, nicht mit der
"Brechstange", sondern Schritt für Schritt und je nach Bedarf vorzugehen. Da
kein unmittelbarer internationaler Druck besteht und kein konkretes
Gefährdungsrisiko von der Gesamtheit dieser Finanzintermediäre ausgeht,
sollte gemäss Expertenkommission nicht ohne triftigen Grund gehandelt
werden.

Vorschlag der Expertenkommission

Mit der Umsetzung der bundesrätlichen Grundsatzentscheide soll auf Vorschlag
der Expertenkommission eine neue Expertengruppe beauftragt werden. Ihr
müssten Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Marktteilnehmer
angehören. Das EFD wird den dritten Teilbericht prüfen und dem Bundesrat
Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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