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Beitritt der Schweiz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung

EIGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
INFORMATION

Bern, 17. Februar 2005

Pressemitteilung

Beitritt der Schweiz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung

Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Europarat in Strassburg
ist heute die Schweiz der Europäischen Charta der kommunalen
Selbstverwaltung beigetreten. Die Eidgenössische Räte hatten den Beitritt im
Dezember 2004 genehmigt.

Dieses Übereinkommen des Europarats umfasst einen Katalog der grundlegenden
Rechte der Gemeinden. Die in der Charta aufgeführten allgemeinen Grundsätze
sollen sicherstellen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ihre
Angelegenheiten möglichst autonom besorgen können.

Mit ihrem Beitritt zur Charta bekräftigt die Schweiz ihr internationales
Engagement für die Rechte der kommunalen Gebietskörperschaften und eine
föderalistische Organisation des Staates.

Der Beitritt der Schweiz ist mit unserer Rechtsordnung und unserem
föderalistischen System vereinbar. Die Charta hat keine Auswirkungen auf die
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. In der Schweiz
verfügen die Gemeinden über eine sehr grosse Autonomie; ihre Organisation
fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Bestimmungen, die für die
Kantone problematisch gewesen wären, konnten mittels des in der Charta
vorgesehenen Mechanismus' vom Anwendungsbereich in der Schweiz
ausgeschlossen werden.