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Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2004

Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2004

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2005 den Bericht über zolltarifarische
Massnahmen zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der
Bericht enthält die folgenden, im 2. Semester 2004 in Kraft gesetzten
Massnahmen:

Im Rahmen der Pflichtlagerbewirtschaftung wurde der
Garantiefondsbeitrag auf Zucker reduziert. Zur Weiterführung des Status
quo der gesamten Einfuhrbelastung wurde diese Reduktion durch eine
entsprechende Erhöhung der Zolles auf Zucker kompensiert.

Ein Virusbefall hat die Ernte an anerkannten Saatkartoffeln vermindert.
Zur Sicherstellung der Produktion des Jahres 2005 wurde das
Teilzollkontingent für Kartoffeln vorübergehend um 700 Tonnen erhöht.

Anlässlich der Osterweiterung der EU am 1. Mai 2004 sind bei einigen
Agrarprodukten Zollpräferenzen, die die Schweiz den mittel- und
osteuropäischen Beitrittsländern im Rahmen von EFTA-Freihandelsabkommen
gewährt hatte, hinfällig geworden. Die Schweiz und die EU sind in der
Folge übereingekommen, die Substanz der bisherigen Zollpräferenzen auf
Agrarprodukten weiterzuführen. Der Bundesrat hat diese rückwirkend auf
den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt.

Die Zuteilung der Zollkontingente und deren Ausnützung sind im Internet
unter folgender Adresse verfügbar:

http://www.blw.admin.ch/rubriken/00116/unterseite00086/index.html?langÞ

Die Angaben werden zudem voraussichtlich letztmals in einem
Separatdruck veröffentlicht. Dieser kann ab 1. März 2005 bei folgender
Adresse bestellt werden: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),
Vertrieb, 3003 Bern (Tel. 031 325 50 50; Fax 031 325 50 58) oder über
Internet:

http://www.admin.ch/edmz/

Jürg Niklaus, seco Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 322 22 37