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Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Pflegefinanzierung

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Pflegefinanzierung zuhanden des
Parlaments verabschiedet. Die Botschaft nimmt Teile der beiden in die
Vernehmlassung geschickten Finanzierungsmodelle auf, da sich keine Mehrheit
für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten fand. Neu soll die
Behandlungspflege von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
voll abgegolten werden. An die Grundpflege leistet die OKP einen fixen
Frankenbeitrag.

Der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, dass die OKP die
Behandlungspflege wie beispielsweise einen Verband wechseln oder eine
Injektion verabreichen, voll übernimmt. An die Pflegeleistungen, die
entstehen, wenn die täglichen Grundbedürfnisse gedeckt werden (sog.
Grundpflege), soll die Krankenversicherung einen fixen Frankenbeitrag
leisten. Zur Grundpflege gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der
Körperpflege, beim Ankleiden oder beim Essen.

Die Pflege zu Hause soll mit einer Hilflosenentschädigung zur AHV
mitgetragen werden. Diese soll neu bereits bei einer Hilflosigkeit leichten
Grades ausgerichtet werden. Für Heimbewohnerinnen und -bewohner ist zudem
vorgesehen, die Höchstgrenze von jährlich rund 30'000 Franken der
Ergänzungsleistungen aufzuheben.

Beide in die Vernehmlassung geschickten Modelle verfolgten das Ziel, die
Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen neu
festzulegen. Das Modell A schlug eine Abgrenzung über die Definition der
Leistung vor. Dabei wurde zwischen komplexen und einfachen Pflegesituationen
unterschieden. Das Modell B sah ein zeitliches Kriterium vor mit der
Unterscheidung zwischen Akutpflege und Langzeitpflege. Bei der Akutpflege
hätte die Krankenversicherung die vollen Kosten der Pflegeleistungen
übernommen. An die Langzeitpflege wäre lediglich ein Beitrag gewährt worden.

Reform unbestritten

Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die Notwendigkeit einer Reform der
aktuellen Pflegefinanzierung unbestritten ist. Die Mehrzahl der
Teilnehmenden hat die Vorschläge des Bundesrates aber aus unterschiedlichen
Gründen als unbefriedigend beurteilt: im Mittelpunkt der Kritik stand beim
Modell A die fehlende Praxistauglichkeit, beim Modell B  das Problem der
zeitlichen Abgrenzung zwischen Akut- und Langzeitpflege. Eine absolute
zeitliche Grenze wird den individuellen Fällen nur selten gerecht und bringt
daher eine gewisse Willkür mit sich.

Finanzierung

Bereits heute werden die Pflegekosten, die nicht von der Krankenversicherung
übernommen werden, durch andere Finanzierungsquellen gedeckt: durch
Eigenmittel der pflegebedürftigen Personen, Ergänzungsleistungen der Kantone
und Gemeinden sowie durch die Sozialhilfe. Das vorgeschlagene
Finanzierungsmodell hätte demnach in erster Linie eine Umverteilung der
finanziellen Lasten zur Folge. Es hat aber auch einen dämpfenden Effekt auf
die Kosten- und Prämienentwicklung in der Krankenversicherung. Dies ist
zentral angesichts der demografischen Entwicklung, durch die
Pflegeleistungen künftig vermehrt in Anspruch genommen werden.

Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Pflegefinanzierung, längstens
aber bis Ende 2006, hat das Parlament in der vergangenen Herbstsession
beschlossen, die 1998 eingeführten Rahmentarife grundsätzlich
weiterzuführen. Damit wurden die Pflegetarife eingefroren.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit ,Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich
Kranken- und Unfallversicherung, Tel: 031 322 95 05

Botschaft: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm