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Verordnung über das eidgenössische Patent für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer revidiert

3003 Bern, 16. Februar 2005

Medieninformation

Verordnung über das eidgenössische Patent für Ingenieur-Geometerinnen
und -Geometer revidiert

Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Verordnung über das
eidgenössische Patent für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer genehmigt
und auf den 1. März 2005 in Kraft gesetzt. Erstmals seit 1988 werden die
Gebühren angepasst.

Mit der Änderung wurden die Delegation an das Departement rückgängig
gemacht, die nötigen Vorschriften auf Stufe des Bundesrates erlassen und die
Gebührenfrage geregelt. Die Gebühren wurden erstmals seit 1988 angepasst.

Die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise beträgt seit der
letzten Festlegung der Gebühren im Jahre 1988 rund 35 %. Für die
theoretische Prüfung beträgt die Gebühr neu 1'800 Franken (bisher Fr.
1'000.-) oder 180 Franken pro Fachgebiet und für die praktische Prüfung
beträgt die Gebühr neu 1'800 Franken (bisher Fr. 1'300.-) oder 450 Franken
pro Themenkreis. Die Gebühren umfassen auch das Ausstellen der
Patenturkunde.

Mit den Erhöhungen der Gebühren sind jährlich etwa 6'000 Franken
Mehreinnahmen, abhängig von der Anzahl Prüfungskandidaten/Innen, zu
erwarten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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