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Bundesrat verlängert Aufbewahrungsfrist für Videoaufzeichungen

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat verlängert Aufbewahrungsfrist für Videoaufzeichungen

16. Feb 2005 (EFD) Die Aufbewahrungsfrist für Videosequenzen, welche das
Grenzwachtkorps (GWK) bei der Geländeüberwachung anfertigt, wird auf drei
Wochen erhöht. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnung geändert
und auf den 1. März 2005 in Kraft gesetzt.

Die geltende Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten stammt
aus dem Jahr 1994. Die Überwachungsanlagen an der Grenze bilden ein
wichtiges und bewährtes Arbeitsinstrument des GWK. Es dient der Intervention
bei illegalem Grenzübertritt und der Lageanalyse. Derzeit sind etwa 100
Kameras in 15 Anlagen in Betrieb. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist
auf drei Wochen erlaubt es dem GWK, die knappen personellen Ressourcen
lagegerechter und effizienter einzusetzen.

Auskunft für Medienschaffende:
Markus Beer, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 49 03
René Schmitter, Zentrales Kommando GWK, Tel. 031 324 95 90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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