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Unzutreffender Zeitungsbericht

Militärjustiz

3003 Bern, 14.02.2005

Chef Medien und Information

P r e s s e m i t t e i l u n g

Unzutreffender Zeitungsbericht

Die «SonntagsZeitung» vom 13. Februar 2005 behauptet, dass ein
Untersuchungsbericht der Militärjus-tiz zu den Misshandlungsvorwürfen eines
österreichischen Soldaten die Armeeführung kritisiere. Diese Meldung ist
falsch.

In der Ausgabe vom13. Februar 2005 berichtet die «SonntagsZeitung» unter dem
Titel «Misshandelter Soldat: Bericht kritisiert Armeeführung», dass der
Untersuchungsbericht über die behaupteten Misshandlungen eines
österreichischen Gefreiten durch SWISSCOY-Soldaten im März 2004 die Vorwürfe
im Wesentlichen bestätigen würde. Ein gleichzeitig im Auftrag der
Militärjustiz vom Kommandanten der Glarner Kantonspolizei erstelltes «Audit»
solle zudem «erhebliche Führungs- und Ausbildungsprobleme» bei den
SWISSCOY-Truppen festge-stellt haben. Der Gutachter fordere deshalb, dass
«die Ausbildung und die Führung der Schweizer Truppen im Ausland generell
überdacht werden» müsse.

Der zuständige Untersuchungsrichter hält dazu folgendes fest:

1. Die vorläufige Beweisaufnahme wird erst in den nächsten Tagen
abgeschlossen werden können, weshalb zur Zeit auch noch kein
Untersuchungsbericht oder ein Entwurf von diesem vorliegt. Das     Verhalten
der Ar-meeführung ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, weshalb der
Schlussbericht auch keine Kritik an der Armeeführung enthalten wird. Ebenso
wenig liegt zur Zeit ein                     Untersuchungsbericht vor, der
die vom öster-reichischen Soldaten erhobenen Vorwürfe bestätigen oder
widerlegen würde.

2. Der Kommandant der Glarner Kantonspolizei wurde vom Untersuchungsrichter
als Sachverständiger einge-setzt. Die Auslandeinsätze der SWISSCOY im Balkan
sind nicht Gegenstand des             Gutachtens. Die Behaup-tung der
«SonntagsZeitung», dass dieses «das schönfärberische Bild, das die Schweizer
Armeeführung» über diese Einsätze zeichne, korrigiere, ist deshalb
unzutreffend.

3. Die Militärjustiz hat nie einen Auftrag für ein «Audit» erteilt, in dem
eine «Lagebeurteilung auf Grund des Zwischenfalls» vorzunehmen sei. Ein
solches «Audit» liegt deshalb auch nicht vor.

4. Der Sachverständige dementiert zudem, sich gegenüber der
«SonntagsZeitung» dahingehend geäussert zu haben, dass er «bei den
SWISSCOY-Truppen erhebliche Führungs- und
Ausbildungsprobleme festgestellt» habe. Ebensowenig habe er erwähnt, dass
«die Führung der Schweizer Truppen im Ausland generell über-dacht werden»
müsste oder dass der Schweiz             «Kollateralschäden» drohten. Er
verwahre sich gegen diese und andere ihm von der «SonntagsZeitung»
unterstellte Äusserungen in aller Form.

Zu den Ergebnissen der vorläufigen Beweisaufnahme veröffentlicht das
Oberauditorat voraussichtlich am 17. Februar 2005 eine Pressemitteilung.

Militärjustiz
Chef Medien und Information

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