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Ausnahmebewilligung für Helikopterlandungen in der Schilthorn-Region

Medienmitteilung

Ausnahmebewilligung für Helikopterlandungen in der Schilthorn-Region

Das UVEK hat der Fluggesellschaft Air-Glaciers eine Ausnahmebewilligung
erteilt für Helikopterlandungen in der Schilthorn-Region. Die Flüge dienen
dem Transport von Skifahrern zu Wintersportanlagen als Ersatz für die ausser
Betrieb stehende Schilthornbahn. Die Bewilligung ist mit Auflagen versehen
und befristet bis längstens am 12. März.

Aufgrund eines technischen Defekts steht die Schilthornbahn seit Ende
Dezember 2004 still. Die Betreiber rechnen damit, dass die Reparaturarbeiten
bis Mitte März dauern werden. Um die Skifahrer zu den normalerweise von der
Schilthornbahn erschlossenen Wintersportanlagen transportieren zu können,
stellte Air-Glaciers ein Gesuch für regelmässige Helikopterflüge zwischen
den Gebieten Blumental und Kandahar bis am 12. März.

Gemäss den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen sind Landungen zu touristischen
Zwecken in den Bergen (oberhalb von 1100 Metern) nur auf vom Bund
bezeichneten und genehmigten Gebirgslandeplätzen gestattet. Im Gebiet des
Schilthorns sind keine solchen Plätze definiert. Das UVEK kann jedoch bei
wichtigen Gründen und für eine bestimmte Zeit eine Ausnahmebewilligung für
Landungen im Gebirge gewähren. Bedingungen sind eine sichere Durchführung
der Flüge sowie das Einverständnis von Kanton und Standortgemeinde.

Sowohl der Kanton Bern wie auch die Gemeinde Lauterbrunnen gaben ihre
Einwilligung für eine Ausnahmebewilligung im Schilthorn-Gebiet. Die
Überprüfung des geplanten Betriebes durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL) ergab, dass die Operationen grundsätzlich sicher durchführbar sind.
Gestützt darauf und unter Berücksichtigung der Bedeutung eines
vollumfänglich verfügbaren Skigebiets für den Tourismus in einer Region hat
das UVEK der Air-Glaciers eine Ausnahmebewilligung für die
Helikopterlandungen im Schilthorn-Gebiet erteilt.

Die Bewilligung ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. So dürfen die Flüge
nur zwischen 9.30 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr stattfinden und
dafür nicht mehr als zwei Helikopter gleichzeitig im Einsatz stehen. Weiter
sind die Flüge auf maximal 100 pro Tag limitiert und müssen auf einer klar
definierten Route erfolgen. Dadurch lassen sich die Auswirkungen auf Natur
und Umwelt begrenzen. Air Glaciers muss zudem auf den beiden Landeplätzen
Flughelfer einsetzen, die den Betriebsablauf im Interesse der Sicherheit
genau koordinieren. Die Bewilligung ist befristet bis zur
Wiederinbetriebnahme der Schilthornbahn, jedoch längstens bis am 12. März
2005.

Bern, 4. Februar 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Göring, Leiter Kommunikation BAZL, Telefon 031 324 23 35