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Bilaterale II und die Auswirkungen auf die Grenzkontrollen

MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale II und die Auswirkungen auf die Grenzkontrollen

04. Feb 2005 (EZV) Durch die Bilateralen Abkommen II mit der EU wird sich an
den Grenzkontrollen der Schweiz nur wenig ändern. Im Reisendenverkehr sind
bei einer Assoziierung der Schweiz zum Schengen-Abkommen zwar keine
systematischen Kontrollen mehr erlaubt. Das Grenzwachtkorps (GWK) führt aber
weiterhin Warenkontrollen durch und kann bei einem polizeilichen Verdacht
auch Personen kontrollieren. Deshalb und dank dem Zugriff aufs Schengener
Informationssystem (SIS) entsteht ein Plus für die Sicherheit der Schweiz.
Im internationalen Handel besteht die Herausforderung für den Zoll vor allem
darin, die zunehmenden Waren- und Verkehrsströme künftig mit weniger
Personal zu bewältigen.

Täglich reisen mehr als 600'000 Personen in die Schweiz ein. Kontrollen sind
deshalb schon heute nur stichprobenweise möglich. Das heisst, man kann
bereits jetzt kaum von "systematischen" Kontrollen sprechen. Das GWK setzt
derzeit gegen 40 Prozent seiner Kräfte mobil im Grenzraum ein. Dabei
arbeitet man eng mit den Polizeikorps der Kantone zusammen. Die
Polizeihoheit der Kantone bleibt auch mit Schengen unangetastet. Deshalb
werden die Kantone den Einsatz des GWK auf ihrem Territorium weiterhin in
einer Vereinbarung mit der Zollverwaltung regeln.

Schengen: keine fundamentalen Änderungen bei Kontrollen der Grenzwache

Im Reisendenverkehr werden Waren- und Personenkontrollen weiterhin
durchgeführt, und zwar wie bisher durch das Grenzwachtkorps. Daran ändert
das Schengen-Abkommen nichts. Schengen erlaubt lediglich keine systematische
Kontrollen von Personen, das heisst, nur aufgrund der Tatsache, dass sie die
Grenze überschreiten. Dennoch bringt Schengen keine fundamentalen Änderungen
am Status quo bei den Grenzkontrollen. Aus Sicherheitsgründen ist es
unerlässlich, dass vor einer Warenkontrolle, zum Beispiel vor dem Öffnen
eines Kofferraums, die Identität einer Person festgestellt werden kann.
Zudem sind Kontrollen an der Grenze möglich, wenn ein hinreichender
polizeilicher Anfangsverdacht besteht.

Gemäss Bundesbeschluss vom Dezember 2004 müsste beim GWK im Falle einer
Assoziierung der Schweiz zum Schengen-Abkommen kein weiteres Personal
abgebaut werden.

Keine Auflagen bei Kontrollen im Landesinnern

Schengen macht keine Auflagen für die Kontrollen im Grenzraum oder
Landesinnern. Die Schweiz kann die Kontrolldichte und die Organisation der
Kontrollen autonom bestimmen. Ausserdem sieht das Abkommen vor, dass in
besonderen Lagen - zum Beispiel bei Grossveranstaltungen mit besonderer
Gefährdung - systematische Personenkontrollen vorübergehend wieder
eingeführt werden können. Zudem wäre mit dem Abkommen die Grenze zur Schweiz
für die EU keine Aussengrenze mehr- zumindest in Bezug auf die
Personenkontrollen. Die Nachbarländer hätten damit auch keinen Grund mehr,
die Kontrollen bei der Ausreise aus der Schweiz zu verstärken.

Zoll-Anlagen bleiben

An den Grenzübergängen werden keine Infrastrukturen abgebaut; die
Zoll-Anlagen bleiben, ebenso die Datenbanken des GWK. Zusätzlich würde dort
das europaweite Schengener Informationssystem (SIS) aufgeschaltet. Deshalb
und wegen den weiterhin möglichen Personenkontrollen, rechnet das GWK im
Fall von Schengen mit einem Plus für die Sicherheit der Schweiz. Die
Grenzwache geht davon aus, dass sie die guten Resultate der Vergangenheit
auch mit Schengen erzielen kann. So hat das GWK im letzten Jahr rund 35'000
Personen der Polizei übergeben, davon 7'000, die versuchten, illegal in die
Schweiz zu gelangen. Bei den Betäubungsmitteln wurde die Rekordmenge von
rund 270 Kilogramm Kokain sowie 100 Kilogramm Heroin sichergestellt.

Ziviler Zoll: mehr Verkehr, mehr Waren, weniger Personal

Trotz bilateraler Abkommen wird die Schweiz nach wie vor keine Zollunion mit
der EU bilden. Warenkontrollen an der Grenze müssen deshalb nach wie vor
durchgeführt werden - im Handelsverkehr durch den zivilen Teil der
Zollverwaltung. Die grenzüberschreitenden Warenströme und der entsprechende
Transportverkehr haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Allein im
Raum Basel hat sich der Schwerverkehr in den letzten 20 Jahren mindestens
verdoppelt. Die Zahl der Verzollungen ist von 15 Millionen im Jahr 1990 auf
über 25 Millionen im 2004 gestiegen. Und die Einnahmen haben im gleichen
Zeitraum von 7 auf rund 19 Milliarden Franken zugenommen. Dies bei mehr oder
weniger gleich viel Zoll-Personal. In Zukunft dürfte sich die Lage
zuspitzen, wird doch damit gerechnet, dass der Verkehr weiterhin stark
steigen wird. Schon heute aber sind die Kapazitäten vor allem an den grossen
Grenzübergängen deutlich überschritten, wie unter anderem die Staus belegen.

Wirtschaft fordert Ausbau - Zoll muss sparen

Die Wirtschaft fordert seit längerem, die Infrastrukturen an der Grenze
auszubauen und das Personal aufzustocken, um einen reibungslosen
Grenzübertritt zu gewährleisten. Durch die Sparmassnahmen beim Bund ist der
Zoll nun aber gezwungen, zwischen 2003 und 2008 fast zehn Prozent des
Personals abzubauen. Dies wird sich auch auf die Wirtschaft auswirken. Der
Zoll versucht, mit verschiedensten Massnahmen, die Standzeiten der LKWs an
der Grenze noch weiter zu reduzieren. Zum Beispiel mit einem Projekt, bei
dem die Chauffeure die Transitformalitäten erledigen können, ohne aus dem
LKW aussteigen zu müssen.

Seit etwa eineinhalb Jahren ist auch ein mobiler LKW-Scanner im Einsatz, mit
dem schneller und effizienter kontrolliert werden kann. Noch mehr
rationalisieren lässt sich vor allem durch EDV. So soll der
Handelswarenverkehr künftig möglichst umfassend elektronisch abgewickelt
werden. Geprüft wird ein Obligatorium der elektronischen Zollanmeldung.
Daneben versucht der Zoll, die Überlastung der Verkehrsinfrastruktur an der
Grenze mit baulichen und organisatorischen Massnahmen zu entschärfen.

Auskunft für Medienschaffende:
Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel.: 031/322 65 01
Jürg Noth, Chef GWK, Tel.: 031/322 65 35

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