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Terroristische Delikte "entpolitisieren"


Terroristische Delikte "entpolitisieren"

Bundesrat verabschiedet Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen
Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern, 02.02.2005. Terroristen sollen sich nicht auf den politischen
Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der Auslieferung zu
entziehen und die Gewährung der Rechtshilfe zu verhindern. Der Bundesrat hat
am Mittwoch die Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen
Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Das Protokoll
erweitert die Liste der terroristischen, nicht als "politisch" geltenden
Delikte, um den Terrorismus wirksamer bekämpfen zu können.

Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr
1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und
Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, dass die Schweiz nicht
als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten missbraucht werden kann. Das
Übereinkommen und das Protokoll wollen verhindern, dass die Urheber
terroristischer Handlungen der Verfolgung und Bestrafung entgehen. Beide
Instrumente fördern die Auslieferung und die Rechtshilfe, die besonders
wirksame Mittel sind, um dieses Ziel zu erreichen. Da die meisten
Konventionen und Verträge über internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
für Straftaten mit politischem Charakter eine Zusammenarbeit ausschliessen,
listen das Übereinkommen und das Protokoll eine Reihe terroristischer
Handlungen auf, die nicht als politische Straftaten gelten sollen.

Den Terrorismus wirksamer bekämpfen

Das Protokoll aktualisiert das Übereinkommen und erhöht dessen Wirksamkeit.
Es verstärkt die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch die
"Entpolitisierung" einer Reihe von Straftaten. Damit soll das Risiko
gemindert werden, dass terroristische Handlungen als politische Straftaten
beurteilt werden und dadurch eine Auslieferung oder die Gewährung der
Rechtshilfe verunmöglicht werden. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls
werden insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Bombenanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus, Handlungen gegen die
Sicherheit der Seeschifffahrt und gegen den physischen Schutz von
Kernmaterial nicht mehr als politische Straftaten gelten.

Das Protokoll gewährleistet den Schutz der Menschenrechte und der
Grundrechte. Die Schweiz wird daher nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet
sein, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass ein Auslieferungs- oder
Rechtshilfeersuchen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse,
ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer politischen
Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso besteht keine Pflicht
zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person die Folter oder Todesstrafe
drohen.

Weitere Auskünfte:

Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 43 42