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Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Mit einer auf fünf Handlungsachsen basierenden Strategie will der
Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit in der Agrarwirtschaft weiter
stärken. Er hat heute die Vorschläge des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements (EVD) für die Weiterentwicklung der
Agrarpolitik gutgeheissen. Kernelement ist die Umlagerung von
Marktstützungsmitteln und aller Exportsubventionen in Direktzahlungen.
Die Vorschläge erlauben, die Konsequenzen der WTO-Verpflichtungen auf
zwei Reformetappen zu verteilen und damit für die Betriebe
sozialverträglich zu gestalten.

Mit der Agrarpolitik 2011 sollen die künftigen Herausforderungen für
die Schweizer Landwirtschaft aktiv angegangen werden. Die Umsetzung der
voraussichtlichen WTO-Verpflichtungen wird eine Reduktion des
landwirtschaftlichen Produktionswertes um rund 1.5 bis 2.5 Mrd. Franken
gegenüber den Referenzjahren 2001/2003 zur Folge haben. Ein
wesentlicher Teil der WTO-Vorgaben wird mit der Agrarpolitik 2011
erfüllt und der Agrarsektor mit verschiedenen Massnahmen weiter
gestärkt.

Folgende fünf Handlungsachsen bilden die Strategie der Agrarpolitik
2011:

Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung durch
Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch
Massnahmen zur Kostensenkung verbessern (dies verstärkt den Anreiz, die
Stärken der Schweizer Produkte besser zu vermarkten).
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft unter Einbezug
der umgelagerten Mittel in einem vereinfachten Direktzahlungssystem
sicherstellen (die bisherigen und insbesondere die ökologischen
Leistungen sollen gesichert werden; es ist ein einheitlicher Beitrag
für alle Raufutterverzehrer, also auch Milchkühe, vorgesehen).
Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums
fördern durch Erweiterung der Möglichkeiten zur Differenzierung der
Produkte, Straffung der Absatzförderung und Unterstützung
landwirtschaftlicher Projektinitiativen.
Den Strukturwandel, namentlich durch eine Lockerung des Boden- und
Pachtrechts, erleichtern und ihn sozial abfedern (die Erhöhung der
Gewerbegrenze als Massstab für den Schutz von Betrieben soll erneut
diskutiert werden).
Die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.
Für die Periode 2008 bis 2011 sind insgesamt 13'538 Mio. Franken für
die Landwirtschaft vorgesehen. Davon werden 80 Millionen Franken für
die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Auszahlung von Kinderzulagen
bereitgestellt. Der Rest steht für die drei Zahlungsrahmen zur
Verfügung. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, im Herbst 2005 eine
Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 durchzuführen.

Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Information, Tel. 031
322 81 28