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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bericht über Bewilligungspflichten des Bundesrechts bei

Bericht über Bewilligungspflichten des Bundesrechts bei
wirtschaftlichen Betätigungen

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2005 einen Bericht über
Bewilligungspflichten des Bundesrechts bei wirtschaftlichen
Betätigungen gutgeheissen. Der Bericht dokumentiert die Entwicklungen
bei den Bewilligungspflichten des Bundesrechts seit 1998 und
aktualisiert das damals erstmals erstellte Inventar. Er informiert über
den Stand der Umsetzung von rund 50 Massnahmen zur Straffung der
Bewilligungsverfahren, die vom Bundesrat 1998 eingeleitet wurden.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die meisten Gesetzgebungen, die
Bewilligungspflichten vorsehen, in den letzten sechs Jahren Gegenstand
von Gesetzesrevisionen waren. Das Parlament hatte somit ausgiebig
Gelegenheit zur Prüfung, wo eine Bewilligungspflicht das geeignete
staatliche Durchsetzungsinstrument ist und mit welchem Inhalt. Im
Bestand der Bewilligungspflichten hat es in den Jahren seit 1998 denn
auch einen erheblichen Umbau gegeben. Von den gegen 50 Massnahmen zur
Straffung der Bewilligungsregimes, die 1998 vom Bundesrat in der
Antwort auf eine Motion Forster angekündigt wurden, konnte die
überwiegende Zahl umgesetzt werden. Zu einer erheblichen Zahl
weggefallener Bewilligungen ist allerdings eine etwa gleiche Zahl neuer
Bewilligungen hinzugekommen. In diesen neuen Bewilligungstatbeständen
spiegeln sich wichtige Themen der jüngeren politischen Debatte wieder,
wie die Terrorismusgefahr, die Haltung zur Biotechnologie, die
Liberalisierung und die Internationalisierung. Das Beispiel des
Landverkehrsabkommens mit der EU zeigt dabei, dass Liberalisierung und
Internationalisierung sowohl Ursache zusätzlicher (Zulassung
Eisenbahnfahrzeuge) wie Ursache abgeschaffter Verfahren sein können
(z.B. Bewilligung, mit unverzollten Gesellschaftswagen Personen in der
Schweiz abzuholen).

Es ist vorgesehen, eine Inventur und Evaluation der
Bewilligungspflichten etwa alle sechs Jahre zu wiederholen, d.h. im
gleichen Rhythmus wie die Berichte zu den Bundessubventionen.
Steckbriefe zu den etwas mehr als 300 Verfahren, die der Bund selber
vollzieht, sind auf dem Internet unter der folgenden Adresse zu finden
: http://bewilligungen.kmuinfo.ch/. Diese Seite enthält auch Links zu
den Informationen, welche die Kantone zu den 160 bundesrechtlichen
Bewilligungsverfahren bereitstellen, die sie vollziehen und über die
der zweite Teil des Berichtes Auskunft gibt.

Peter Balastèr,¨ seco, Leiter Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik,
Tel. 031 322 21 18