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Änderung der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen

Medienmitteilung

Änderung der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen

Der Bundesrat hat die Sanierungswerte für Bahngüterwagen auf den 1. März
2005 in Kraft gesetzt. Bisher war in der Verordnung über die Lärmsanierung
der Eisenbahnen (VLE) nur ein Sanierungswert für Reisezugwagen festgelegt.

Im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen ist die Umrüstung bestehender
Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen vorgesehen. Dies führt zu einer
wesentlichen Reduktion des Fahrlärms. Damit die Wirkung der Sanierung
überprüft werden kann, hat der Bundesrat einen Sanierungswert
(Emissionsgrenzwert) für sanierte Güterwagen in Kraft gesetzt.

Die Umrüstung der Güterwagen wird im Frühjahr dieses Jahres in Angriff
genommen. Die seit dem Jahr 2000 laufenden Sanierungsarbeiten an den älteren
Reisezugwagen werden 2006 abgeschlossen.

Bern, 2. Februar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43