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Aufhebung des Absinthverbots

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 2.2.2005

Aufhebung des Absinthverbots

Der Bundesrat hat heute die Aufhebung des fast hundertjährigen
Absinthverbotes auf den 1. März 2005 festgelegt und die notwendigen
Verordnungsanpassungen verabschiedet.
Im Sommer 2004 hatte das Parlament der Abschaffung des Absinthverbotes
zugestimmt. Heute wurde vom Bundesrat die Verordnungsanpassungen beschlossen
und der Termin für die Aufhebung bestimmt. Die Änderungen des Alkohol- und
des Lebensmittelgesetzes werden zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Bisher
war Absinth in der Lebensmittelverordnung in Form eines Verbotes definiert.
Die Definition wurde nun in die Kategorie der übrigen Spirituosen
integriert.

Um die Gesundheit  der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wird
gleichzeitig der zulässige Thujongehalt vom Departement des Innern analog
den Bitterspirituosen und in Übereinstimmung mit europäischen Bestimmungen
limitiert. Ob die Bezeichnung Absinth wegen der Umschreibung in der
Lebensmittelverordnung als Gattungsbezeichnung beurteilt werden muss, soll
später im Rahmen der Prüfung des Gesuchs für eine Eintragung in das Register
der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) abgeklärt werden.

Mit den heutigen Beschlüssen wird eine unzeitgemässe Sonderregelung
endgültig aus der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung gestrichen. Ab
dem 1. März 2005 wird Absinth den anderen Spirituosen gleichgestellt sein
und ebenso besteuert und kontrolliert werden, wie andere alkoholhaltige
Getränke.

Bis zum 1. März 2005 bleibt Absinth weiterhin illegal.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, 031 322 95 05

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