Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Eckwerte für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II festgelegt

MEDIENMITTEILUNG

Eckwerte für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II festgelegt

27. Jan 2005 (EFD) Der Bundesrat hat gestern von den Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens zur Unternehmenssteuerreform II Kenntnis genommen.
Gleichzeitig hat er den Rahmen für das Reformvorhaben abgesteckt und das
Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, bis im Juni dieses Jahres eine
entsprechende Botschaft vorzulegen.

Mit der Unternehmenssteuerreform II will der Bundesrat den Standort Schweiz
durch eine gezielte steuerliche Entlastung des Risikokapitals stärken. Die
Reform soll primär jenen Investoren zugute kommen, die unternehmerisch tätig
sind. In der Vernehmlassung standen drei Modelle zur Diskussion. Diese
unterschieden sich hinsichtlich der steuerlichen Massnahmen auf der Stufe
des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins und zwei neben der
Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein
Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten
Beteiligungen ins Auge fassten, beschränkte sich das dritte Modell einzig
auf die Belastungsminderung von Gewinnausschüttungen.

Die 71 eingegangenen Vernehmlassungsantworten weisen darauf hin, dass die
geplante umfassende Umgestaltung des schweizerischen
Unternehmenssteuerrechts kein leichtes Unterfangen werden dürfte. Zwar
befürwortet eine Mehrheit grundsätzlich eine weitere Reform. Doch die
Auswertung ergibt keine eindeutigen Indizien zu Gunsten eines der drei zur
Diskussion gestellten Modelle. Das EFD hat darum in enger Zusammenarbeit mit
den Kantonen nach einem gangbaren Ausweg Ausschau gehalten und dem Bundesrat
drei Handlungsoptionen unterbreitet: Entlastungen beim Unternehmer,
Entlastungen beim Unternehmen, Abbruch der Reform.

Ein Abbruch der Reform kam für den Bundesrat nicht in Frage. Und da der
dringlichste politische Handlungsbedarf bei der wirtschaftlichen
Doppelbelastung sowie bei Entlastungsmassnahmen zu Gunsten der Klein- und
Mittelunternehmen liegt, hat sich der Bundesrat für eine Stossrichtung
entschieden, die diese beiden übergeordneten Zielvorstellungen ins Zentrum
der Reform rückt. Entlastungen sollen dabei teils den Unternehmen, teils den
Unternehmern zu Gute kommen.

Eckwerte zur Umsetzung der USTR II

Die Reform sieht gegenüber dem heute geltenden Recht die folgenden
Änderungen vor: Für Dividenden aus Beteiligungen im Privatvermögen führt die
Reform neu eine Teilbesteuerung ein: Dividenden sollen beim Bund zu 80
Prozent, bei den Kantonen nach deren eigenem Recht erfasst werden. Die
Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne soll bestehen bleiben.

Im Geschäftsvermögen sollen sowohl Dividenden als auch Veräusserungsgewinne
der Teilbesteuerung unterliegen, und zwar beim Bund zu 60 Prozent und bei
den Kantonen nach deren eigenem Recht.

Die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Entlastungen für
Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen will der Bundesrat ebenfalls
in die Botschaft aufnehmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen im
Bundesrecht auch zwei zentrale steuerliche Sondertatbestände, nämlich die
indirekte Teilliquidation und der gewerbsmässige Wertschriftenhandel, durch
klare gesetzliche Regelungen geordnet werden.

Zeitplan und finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die Ausarbeitung der Botschaft mit den
oben genannten Eckwerten umgehend in Angriff zu nehmen. Idealerweise soll
diese im Juni dieses Jahres zu Handen des Parlaments verabschiedet werden.
Die Reform ist in den Finanzplänen des Bundes nicht vorgesehen, zumal die
Auswirkungen zeitlich ausserhalb der Finanzplanperiode liegen. Aufgrund der
vorgesehenen Stossrichtung ist für den Bund kurzfristig mit Mindereinnahmen
in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken zu rechnen. Die finanziellen
Auswirkungen bei den Kantonen hängen sehr stark davon ab, wie diese ihre
Handlungsspielräume ausschöpfen werden. Das durch die steuerliche Entlastung
generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch zusätzliche Fiskaleinnahmen, so
dass langfristig ein Teil der Reform selbst finanziert werden kann.

Auskunft für Medienschaffende:
Pierre Nikolic, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 14
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58
Arthur Gross, Eidg. Steuerverwaltung, 031 323 89 76
Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 69

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch