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Bundesrat zieht Bilanz aus 10 Jahren Mehrwertsteuer

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat zieht Bilanz aus 10 Jahren Mehrwertsteuer

27. Jan 2005 (EFD) Der Bundesrat hat einen Bericht über mögliche
Verbesserungen bei der Mehrwertsteuer (MWST) präsentiert. Dieser Bericht
geht zurück auf ein Postulat von alt Nationalrat Hansueli Raggenbass vom
Frühling 2003. Das zehnjährige Bestehen der MWST sollte zum Anlass genommen
werden zu untersuchen, wie sich die MWST als allgemeine Konsumsteuer bewährt
hat, welche Schwachstellen sie noch aufweist und welche Vereinfachungen und
Verbesserungen möglich sind.

Am 19. März 2003 hatte alt Nationalrat Hansueli Raggenbass vom Bundesrat bis
Ende 2004 einen Bericht verlangt, der über acht Fragen Auskunft gibt, unter
anderem inwieweit sich die konkreten Regelungen des Mehrwertsteuerrechts als
allgemeine Konsumsteuer bewährt haben, wo in der Umsetzung Schwachstellen
und Mängel festgestellt worden sind und auf welche Weise die
steuerpflichtigen Unternehmen entlastet und zu ihren Gunsten Vereinfachungen
ergriffen werden können.

Erhebung der Probleme mittels Vernehmlassung

Zur Erfüllung des Postulats wurde eine Vernehmlassung bei Vertretern der
Wirtschaft, der Wissenschaft und bei MWST-Praktikern durchgeführt. Der
bundesrätliche Bericht gibt die Stellungnahmen ausführlich wieder.
Schwerpunkte sind dabei die Probleme, die der Übergang von der
Warenumsatzsteuer zur MWST bereitete, die Mängel und Schwachstellen des
geltenden MWST-Gesetzes, die Massnahmen, welche eine Entlastung der
steuerpflichtigen Unternehmen bewirken könnten und die vielfach als sehr
formalistisch eingestufte Praxis der Eidg. Steuerverwaltung.

Grundsätzliche Stossrichtungen für die Reform

Weiter beleuchtet der Bericht die MWST aus wirtschaftstheoretischer Sicht.
So wird unser geltendes MWST-Recht an den Kriterien einer "idealen MWST"
gemessen.

Eine Reform innerhalb des geltenden schweizerischen Mehrwertsteuersystems
kann im Rahmen von zwei grundsätzlichen Stossrichtungen realisiert werden.
Die erste beinhaltet eine Annäherung an das Ideal der MWST als reine
Konsumsteuer. Die zweite Stossrichtung setzt auf administrative
Vereinfachungen, um die Erhebungskosten der Verwaltung und vor allem die
Entrichtungskosten der Steuerpflichtigen zu reduzieren.

Eine radikale Vereinfachung des MWST-Systems im Sinne der idealen MWST würde
insbesondere eine Abschaffung der Steuerausnahmen (= unechte
Steuerbefreiungen) und die Einführung eines Einheitssteuersatzes umfassen.
Eine solche radikale Vereinfachung schneidet unter vielen Aspekten sehr
positiv ab und wird daher von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern
angeregt. Für den Bundesrat stellt sie langfristig ein anzustrebendes Ziel
dar.

Wegen des zu erwartenden starken politischen Widerstandes gegen die
Verwirklichung einer idealen MWST möchte der Bundesrat das Schwergewicht
vorerst auf Vereinfachungen innerhalb des heutigen Systems legen.

Reformvorschläge

So macht der Bundesrat in seinem Bericht denn auch konkrete
Reformvorschläge. Diese stützen sich nicht nur auf Begehren, die in der
Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht wurden, sondern auch auf
parlamentarische Vorstösse.

Zahlreiche der von den Vernehmlassungsteilnehmern aufgeworfenen Probleme
lassen sich auf dem Wege einer Praxisänderung lösen, für welche die Eidg.
Steuerverwaltung zuständig ist. Andere Massnahmen hingegen müssen vom
ordentlichen Gesetzgeber beschlossen werden.

Im Bericht werden die einzelnen zur Disposition stehenden Praxis- und
Gesetzesänderungen an den beiden Stossrichtungen (Annäherung an ideale
Mehrwertsteuer und administrative Einfachheit) gemessen und gestützt darauf
einer Gesamtbeurteilung unterzogen.

Vor einiger Zeit sind zwei Publikationen über die Belastung der Wirtschaft
durch die MWST erschienen. Beide enthalten diesbezügliche Umfrageergebnisse.
Die erste Umfrage führte der Schweizerische Gewerbeverband bei seinen 283
Mitgliedsverbänden durch, die zweite die Firma PricewaterhouseCoopers. An
dieser Umfrage nahmen rund 600 Unternehmen teil. Die im Bericht dargelegten
Reformvorschläge entsprechen in weiten Bereichen auch den Erwartungen,
welche die Teilnehmer an diesen beiden Umfragen geäussert hatten.

Praxisänderungen

Was die Praxis betrifft, so hat die Eidg. Steuerverwaltung im Sinne von
Sofortmassnahmen verschiedene Änderungen bereits auf den 1. Januar 2005 in
Kraft gesetzt (bspw. in den Bereichen baugewerblicher Eigenverbrauch,
Einschränkung der Eigenverbrauchsbesteuerung, Vorsteuerabzug bei Import oder
bei Firmenneugründungen, Rechnungsstellung usw.). Weitere Praxisänderungen
benötigen noch zusätzliche Abklärungen und sind auf den 1. Juli 2005 geplant
(bspw. in den Bereichen Vorsteuerkürzung bei gemischter Verwendung,
Offshore-Gesellschaften und Holdinggesellschaften, Sportanlässe,
Rauchgaskontrollen, konzernintern erbrachte Leistungen usw.).

Gesetzesänderungen

Von den Gesetzesänderungen sind einige bereits entscheidungsreif (bspw. in
den Bereichen Rechnungsstellung, höhere Mindestumsatzgrenze, Wechsel von der
Saldosteuersatzmethode zur effektiven Methode, Berufsgeheimnis der
Effektenhändler, internationaler Busverkehr usw.). Auch weitere Massnahmen
sind nach dem Wunsch des Bundesrates umzusetzen; allerdings bedürfen sie
noch einer vertieften Abklärung (bspw. im Bereich des Steuererlasses). Wenn
immer möglich, sollen beide Gruppen von Gesetzesänderungen in einer einzigen
Vernehmlassungsvorlage im Jahre 2005 präsentiert werden.

Auskunft für Medienschaffende:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

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