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Änderung der Futtermittel-Verordnung

Änderung der Futtermittel-Verordnung

Der Bundesrat hat heute Bestimmungen des Gentechnikgesetzes im Bereich
Futtermittel konkretisiert. Mit den Änderungen der
Futtermittel-Verordnung ist gleichzeitig die Äquivalenz mit den
Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft hergestellt.

Ab dem 1. März 2005 müssen alle Futtermittel und Ausgangsprodukte
gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als 0.9 Prozent zugelassene
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten und wenn belegt
werden kann, dass geeignete Massnahmen zur Verhinderung unerwünschter
Verunreinigungen ergriffen wurden. Bisher galt für Ausgangsprodukte ein
Schwellenwert von 3 Prozent, für Mischfuttermittel ein solcher von 2
Prozent. Für den Umgang mit vermehrungsfähigen GVO wie auch für
Produkte, die aus GVO hergestellt wurden, ist eine detaillierte
Dokumentation künftig Pflicht. Für vermehrungsfähige GVO gilt zudem die
Warenflusstrennung. Im weiteren werden Spuren von nicht bewilligten
GVO, die in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind oder
toleriert werden, akzeptiert, wenn in einem Produkt weniger als 0.5
Prozent Material solcher Organismen vorhanden sind.

Mit einer Anpassung der departementalen Futtermittelverordnung hat das
EVD gleichzeitig eine Toleranz von 50 Prozent für die amtliche
Quantifizierung des GVO-Anteils in Futtermitteln eingeführt. Die
obligatorische Deklaration der prozentualen Zusammensetzung von
Mischfuttermittel wurde aufgehoben. Zudem ist künftig das Verfüttern
von Hanf an Nutztiere verboten.

Link:
http://www.blw.admin.ch/news/01123/index.html?langÞ

Markus Hardegger, Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung
Produktionsmittel, Tel. 031 324 98 51