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Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte - Bilaterale II:

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte - Bilaterale II:
Handelsliberalisierung ab dem 1. Februar 2005

Der Bundesrat hat am 26. Januar 2005 die Ausführungserlasse zum
Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte auf den 1.
Februar 2005 in Kraft gesetzt. Das Abkommen sieht die vorläufige
Anwendung des Abkommens vor, damit die Wirtschaftsbeteiligten möglichst
früh von seinen Vorteilen profitieren können. Mit diesem Abkommen
erfolgt ein Abbau von Einfuhrzöllen und Ausfuhrbeiträgen. Damit wird
der Handel zwischen der Schweiz und der EU im Nahrungsmittelbereich
erleichtert.

Die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft unterzeichneten am 26.
Oktober 2004 das Abkommen über landwirtschaftliche
Verarbeitungsprodukte. Das Abkommen revidiert das Protokoll Nr. 2 zum
Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der EG.

Die Eidgenössischen Räte haben dieses Abkommen in der vergangenen
Wintersession genehmigt. Es unterliegt nicht dem fakultativen
Referendum und kann gemäss seinen Bestimmungen ab dem 1. Februar 2005
vorläufig angewendet werden. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom
26. Januar 2005 die dazu notwendigen landesrechtlichen
Ausführungserlasse verabschiedet. Die formelle Inkraftsetzung des
Abkommens wird nach Abschluss der Ratifikationsverfahren der Schweiz
und der EU erfolgen.

Die EG wird die Zölle für die vom Abkommen umschriebenen Nahrungsmittel
aus der Schweiz vollständig aufheben und für Ausfuhren nach der Schweiz
keine Ausfuhrbeiträge mehr gewähren. Die Schweiz wird gleichzeitig die
Zölle auf diesen Nahrungsmitteln aus der EU teils reduzieren und teils
ganz aufheben. Ebenfalls werden die Ausfuhrbeiträge für Nahrungsmittel
reduziert, die nach der EU ausgeführt werden. Diese Änderungen erfolgen
im Rahmen der Zollgesetzgebung auf Verordnungsstufe.

Mit der Anwendung dieses Abkommens wird einem seit langem bestehenden
Anliegen der Nahrungsmittelbranchen der Schweiz und der EU entsprochen.
Es vereinfacht den gegenseitigen Handel und verbessert insbesondere die
Wettbewerbsbedingungen schweizerischer Exporteure im bedeutenden
EU-Wirtschaftsraum. Dies betrifft Ausfuhren aus der Schweiz im Umfang
von rund 1,5 Mrd. Fr. jährlich.

seco: Thomas Roth, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 324 08 24  Oberzolldirektion: Rolf List, Abteilung Zolltarif,
Tel. 031 322 66 89 (Einfuhr) und  Heinz Eng, Sektion
Zollbegünstigungen, Ausfuhrbeiträge, Veredlungsverkehr,  Tel. 031 322
67 22 (Ausfuhr)