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Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: Transfer ins VBS

3003 Bern, 26. Januar 2005

Medieninformation

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung:
Transfer ins VBS

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Verordnung über die
Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und
Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer
oder Fallschirmaufklärer gutgeheissen und damit einem Transfer der
ehemaligen eidgenössischen Aufsichtkommission über die fliegerische
Vorschulung vom Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in das
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) zugestimmt.

Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2003
vom 19. Dezember 2003 haben die eidgenössischen Räte beschlossen, die
fliegerische Aus- und Weiterbildung gemäss Art. 103a Luftfahrtgesetz vom
UVEK ins VBS zu verschieben. Die Eidgenössische Aufsichtskommission für die
fliegerische Vorschulung, welche die Aufsicht über die obgenannte Aufgabe
wahrnimmt, war jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt immer noch im UVEK
angesiedelt. Mit dem Transfer der Kommission zum VBS ist die
organisatorische Neuzuordnung abgeschlossen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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