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PUBLICA: Einführung des Beitragsprimats auf Anfang 2007


MEDIENMITTEILUNG

PUBLICA: Einführung des Beitragsprimats auf Anfang 2007

19. Jan 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute eine Aussprache geführt über die
Einführung des Beitragsprimats für die Altersvorsorge des Bundespersonals
auf Anfang 2007. Er hat die Eckwerte des neuen Vorsorgeplanes im
Beitragsprimat festgelegt sowie verschiedene Konsolidierungsmassnahmen zur
Kenntnis genommen. Die Planung sieht vor, dass sich die Angestellten des
Bundes an der finanziellen Konsolidierung von PUBLICA beteiligen, dies
namentlich bei der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung. Die Botschaft zum
totalrevidierten PKB-Gesetz soll dem Bundesrat im März vorgelegt werden.

Die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts sehen auch im
Personalbereich substantielle Einsparungen vor. Vor diesem Hintergrund
sprachen sich im vergangenen Sommer die Sozialpartner über ein Gesamtpaket
aus, welches neben Lohnmassnahmen für die nächsten Jahre auch Belange der 2.
Säule umfasst. Im Rahmen dieses Gesamtpakets wurde im dringlichen Verfahren
bereits per 1. Januar 2005 die garantierte Teuerungsanpassung auf den Renten
von Publica aufgehoben.

Nun sieht der Bundesrat vor, im Rahmen einer Totalrevision des PKB-Gesetzes
den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat zu vollziehen. Damit wird
gleichzeitig eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
vom Frühjahr 2000 erfüllt. In den Grundzügen soll das Beitragsprimat so
ausgestaltet sein, dass die Versicherten gegenüber dem Leistungsprimat keine
erheblichen Verschlechterungen erleiden. Gemessen an der versicherbaren
Lohnsumme soll die Summe der Arbeitgeberbeiträge daher vergleichbar sein mit
den bisherigen Aufwendungen des Bundes.

Was bringt die Umstellung für die Versicherten?

Die im Aussprachepapier dargelegte Planung sieht vor, dass der
Versicherungsbeginn auf 25 Jahre und das technische Rücktrittsalter auf 65
Jahre erhöht werden. Das bedeutet, dass die Versicherten die volle Rente
nach 40 Beitragsjahren erst mit dem vollendeten 65. Altersjahr (statt bisher
62. Altersjahr) beziehen können. Die Erhöhung des technischen
Rücktrittsalters auf 65 Jahre löst mehrere Probleme, wie zum Beispiel die
demographisch bedingten Verluste, die Kaderfinanzierung sowie den Umstand,
dass im Beitragsprimat die signifikanten Beiträge vor allem am Ende des
Erwerbsleben anfallen.

Eine vorzeitige Pensionierung zwischen dem 60. und 65. Altersjahr bleibt
weiterhin möglich. Die Rentenkürzungen müssen aber versicherungsmathematisch
adäquat erhöht werden, damit die Pensionskasse auch hier keine Verluste
erleidet. Bei vorzeitigen Pensionierungen können auch weiterhin
Überbrückungsrenten bezogen werden. Diese sind paritätisch finanziert und
müssen von den Versicherten neu nicht zurückbezahlt werden. Mit dem Wechsel
vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat entfallen die
Verdiensterhöhungsbeiträge nach Lohnerhöhungen. Sie werden neu direkt in die
ordentlichen wiederkehrenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
integriert. Die Gefahr einer künftigen Unterdeckung der Pensionskasse wird
mit der Senkung des technischen Zinssatzes von 4.0 % auf 3.5 % vermindert.

Weitere Neuerungen

Neu sind mindestens drei verschiedene Vorsorgepläne vorgesehen. Innerhalb
der Pläne sind Varianten beabsichtigt, die z.B. die Vorverlegung der
rentenbildenden Beitragsdauer auf ein Alter unter 25 Jahre oder den Verzicht
auf die Überbrückungsrente zugunsten höherer Altersgutschriften beinhalten.
Damit lässt sich den individuell unterschiedlichen Sparvorstellungen der
Versicherten sowie den Vorsorgebedürfnissen der unterschiedlichen
Personalkategorien differenziert Rechnung tragen. Im Gegensatz zur geltenden
Regelung ist neu auch vorgesehen, dass die Beiträge bis zum Austritt (auch
nach dem 65. Altersjahr) rentenbildend sind.

Im Beitragsprimat werden falsche Solidaritäten eliminiert. Denn jeder
Versicherte spart für seine eigene Vorsorge. Indirekte Beiträge von
Versicherten unterer Lohnklassen an die Renten der Topkader - wie sie heute
im Leistungsprimat noch vorkommen können - sind neu ausgeschlossen. Dadurch
wird die Vorsorge für die Versicherten auch transparenter.

Haltung der Sozialpartner

Die Neuerungen werden von den Personalverbänden grundsätzlich mitgetragen,
namentlich auch die Verminderung des technischen Zinses auf 3.5 % für die
aktiven Versicherten. Indessen äussern sie Vorbehalte gegenüber der Erhöhung
des Rentenalters auf 65 Jahre und fordern, dass die Ausfinanzierung des
Altrentenbestandes wegen einer allfälligen Senkung des technischen Zinses
weder zu Lasten der aktiven Versicherten noch von PUBLICA geht.

Wie geht es nun weiter?

Dem Bundesrat wird im März die Botschaft zum totalrevidierten
Pensionskassengesetz vorgelegt. Somit kann sich der Erstrat des Parlaments
voraussichtlich schon im Sommer 2005 mit der Vorlage befassen. Ende 2005
sollte das Gesetz vom Parlament verabschiedet sein, so dass nach Vorliegen
der Ausführungsbestimmungen die Migration auf Anfang 2007 erfolgen kann. Auf
die Migration hin werden die individuellen Vorsorgevermögen gemäss
gesetzlichen Vorgaben berechnet und auf ein neues Konto im Beitragsprimat
gutgeschrieben. Die Umstellung ist für die Versicherten mit keinen
zusätzlichen Aufwendungen oder nötigen Vorkehrungen verbunden. Hingegen
werden insbesondere die Personalfachleute mit zusätzlichen Aufgaben betraut
werden, wofür umfassende Ausbildungsmassnahmen vorgesehen sind. Die
Versicherten werden zu gegebener Zeit über die Einzelheiten informiert.

Technischer Zinssatz: Er ist ein rechnerischer Zins, der für die
modellmässige Ermittlung der Anwartschaften und, daraus abgeleitet, der
Berechnung der Beiträge und der Umwandlungssätze dient. Der technische Zins
wird langfristig mit einer angemessenen Marge unterhalb der effektiven
Vermögensrendite festgelegt. Nicht zu verwechseln ist der technische Zins
mit der effektiv auf dem Guthaben der Versicherten gutgeschriebenen
Minimalverzinsung, die das BVG vorschreibt.

Auskunft für Medienschaffende:
David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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