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Eine einheitliche Risikopolitik für den Bund


MEDIENMITTEILUNG

Eine einheitliche Risikopolitik für den Bund

19. Jan 2005 (EFD) Der Bundesrat hat eine einheitliche Risikopolitik für die
gesamte Bundesverwaltung beschlossen. Sie legt den konsequenten und
systematischen Umgang mit den vielfältigen Risiken in der Bundesverwaltung
fest.

Die vorgeschlagene Risikopolitik ist nicht etwas grundsätzlich Neues,
sondern rückt das risikobewusste Handeln stärker in den Vordergrund. Sie
legt den konsequenten und systematischen Umgang mit den vielfältigen Risiken
in der Bundesverwaltung fest. Die Verantwortung für das Risikomanagement
liegt bei den Departementen und Verwaltungseinheiten. Diese haben auch die
Risiken miteinzubeziehen, die sich für den Bund aus dem
Verantwortlichkeitsgesetz im Zusammenhang mit Organisationen und
Unternehmungen des 3. und 4. Kreises ergeben.

Die Risiken werden dezentral in den Verwaltungseinheiten erfasst, bewertet
und es werden entsprechende Massnahmenpläne erstellt. Die einheitliche
Umsetzung der Risikopolitik wird durch den Einsatz einer
Risikomanagement-Applikation gewährleistet. Die Kernrisiken werden in den
Departementen aggregiert und im Geschäftsbericht des Bundesrates
zusammengefasst.

Die Versicherungspolitik ist das letzte Glied in der Risikopolitik. Nachdem
Massnahmen ergriffen worden sind, Risiken zu vermeiden oder zu vermindern,
trägt der Bund die Restrisiken grundsätzlich selbst. Nur in Ausnahmefällen
werden Versicherungen abgeschlossen. Die aktive Bewirtschaftung von
Versicherungspolicen wird zentral bei der Eidg. Finanzverwaltung erfolgen.

Auskunft für Medienschaffende:
Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung,Tel. 031 322 60 71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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