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Bundesrat setzt Gebührenverordnung der Eidg. Finanzkontrolle in Kraft


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat setzt Gebührenverordnung der Eidg. Finanzkontrolle in Kraft

19. Jan 2005 (EFD) Die Eidg. Finanzkontrolle wird künftig für Prüfungen der
Buchführung und Rechnungslegung von öffentlichrechtlichen Stiftungen,
Anstalten und Spezialfonds Gebühren erheben. Der Bundesrat hat heute eine
entsprechende Gebührenverordnung gutgeheissen.

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) nimmt gestützt auf spezialgesetzliche
Bestimmungen bei zahlreichen öffentlichrechtlichen Stiftungen, Anstalten und
Spezialfonds Revisionsstellenmandate wahr. Dazu zählen beispielsweise
Abschlussprüfungen beim Institut für geistiges Eigentum, den Eidg.
Technischen Hochschulen und bei Swissmedic. Bei den jährlichen Prüfungen der
Buchführung und Rechnungslegung handelt es sich nicht um hoheitliche, aus
dem Finanzkontrollgesetz hergeleitete Finanzaufsichtsaufgaben, jedoch wurde
die EFK aus öffentlichem Interesse mit diesen Mandaten betraut. Die EFK wird
den Bezügern diese Dienstleistungen künftig in Rechnung stellen. Der
Bundesrat hat die entsprechende Gebührenverordnung heute gutgeheissen. Sie
tritt auf den 1. Februar in Kraft.

Die Verordnung basiert auf der Allgemeinen Gebührenverordnung, die auf den
1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. In Rechnung gestellt wird der
Zeitaufwand für die Prüfungen. Die Stundenansätze orientieren sich an der
Arbeitsplatzkostenberechnung nach Gehaltsklassen der Eidg. Finanzverwaltung;
es wurde eine Bandbreite gewählt, damit im Sinn der Allgemeinen
Gebührenverordnung den konkreten Umständen Rechnung getragen werden kann.

Auskunft für Medienschaffende:
Kurt Grüter, Direktor der EFK, Tel. 031/323 10 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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