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Bundesrat bekräftigt die Bedeutung des neu lancierten Koordinationsprozesses für den Flughafen Zürich

Medienmitteilung

Bundesrat bekräftigt die Bedeutung des neu lancierten Koordinationsprozesses
für den Flughafen Zürich

Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf Vorstösse aus dem Nationalrat
zu Fragen zum künftigen Betriebsreglement für den Flughafen Zürich und dem
weiteren Vorgehen in den Rechtsverfahren gegen die deutsche Verordnung
geäussert. Während er auf dem Rechtsweg ausstehende Entscheide abwartet,
will er die Diskussion um die Anflugverfahren mit dem angelaufenen
Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
voranbringen.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zum Thema Luftfahrt vier
Motionen behandelt sowie acht Interpellationen und eine Einfache Anfrage
beantwortet. Die Mehrheit der parlamentarischen Vorstösse dreht sich um
Fragen des Betriebs auf dem Flughafen Zürich und die Situation mit den von
Deutschland verhängten Einschränkungen der Anflüge. In Bezug auf die Suche
nach einem künftigen Betriebskonzept des Flughafens verweist der Bundesrat
auf den im November 2004 neu lancierten Koordinationsprozess zum Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Im Rahmen dieses Prozesses sollen bis
Ende 2007 die Grundlagen für ein genehmigungsfähiges Betriebsreglement des
Flughafens Zürich entstehen. Dabei werden alle technisch machbaren An- und
Abflugverfahren (auch der so genannte gekröpfte Nordanflug) einbezogen. In
die SIL-Koordination eingebunden werden soll auch Deutschland. Die Form der
Partizipation ist derzeit noch offen. Zugeständnisse irgendwelcher Art sind
jedoch keine an Deutschland gemacht worden.

Bezüglich der in mehreren Vorstössen thematisierten Rechtsverfahren gegen
die deutsche Verordnung weist der Bundesrat darauf hin, dass weitere
Schritte - insbesondere der Gang vor den Rat der Internationalen
Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) - erst Sinn machen, wenn der Ausgang der
hängigen Fälle klar ist. Mit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes,
den der Bundesrat nach der Ablehnung der Klage der Schweiz vor der
EU-Kommission angerufen hat, ist noch dieses Jahr zu rechnen.

Die Forderung nach der Definition einer gesamtschweizerisch koordinierten
Luftverkehrspolitik schliesslich sieht der Bundesrat durch den
ausgearbeiteten Bericht über die Luftfahrtpolitik weit gehend erfüllt. Der
Bundesrat hat den Bericht im letzten Dezember verabschiedet. Er wird im
Verlaufe dieses Jahres von den Eidg. Räten behandelt.

Bern, 19. Januar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst