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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 12.01.2005. Die Dienstleistungen des EDA für die Flutwellenopfer in Südostasien werden erweitert. Das Bundesamt für Justiz des EJPD stellt in Zusammenarbeit mit dem EDA den Angehörigen der Flutwellenopfer eine Auskunftsstelle zur Beantwortung einfacher rechtlicher Fragen zur Verfügung. Entsprechende Auskünfte können von morgen Donnerstag den 13. Januar 2005 ab 8 Uhr beim Bundesamt für Justiz erfragt werden. Die Fragen sind telefonisch an die Hotline des EDA (031 / 325 33 33) oder schriftlich an die E-Mail-Adresse info@bj.admin.ch zu richten.

 

Die Angehörigen der Flutwellenopfer in Südostasien haben nicht nur viel menschliches Leid erfahren, sondern sind auch mit rechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Privatrechts, konfrontiert. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat deshalb eine zusätzliche Auskunftsstelle geschaffen. Juristinnen und Juristen des Bundesamtes für Justiz erteilen am Telefon oder schriftlich über die E-mail-Adresse info@bj.admin.ch Auskünfte zu einfachen rechtlichen Fragen. Auf der Website des EJPD www.ejpd.admin.ch werden zudem Grundinformationen für Interessierte zur Verfügung stehen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Pressesprecher EJPD, Tel. 079 206 20 72