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Zwischenbilanz bei der Erdbebenvorsorge in der Schweiz

Medienmitteilung

Zwischenbilanz bei der Erdbebenvorsorge in der Schweiz

Unter dem Eindruck der Erdbebenkatastrophe in Südasien hat der Bundesrat
heute eine Zwischenbilanz gezogen bei der Erdbebenvorsorge des Bundes und
das weitere Vorgehen bis ins Jahr 2008 festgelegt. So sollen die bisher
eingeleiteten Massnahmen für erdbebengerechtes Bauen weitergeführt werden.
Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass der Vorsteher des UVEK die
Erdbebenprävention in der Schweiz mit den Kantonen bespricht und geeignete
Massnahmen prüfen wird.

Während die Erdbebengefährdung im südasiatischen Raum stark bis sehr stark
ist, gilt die seismische Gefahr in der Schweiz als mittel. Auf Grund der
hohen Konzentration von Sachwerten, könnte ein Beben hierzulande aber
immense Schäden verursachen (siehe Kasten 2). Weil auch bei den Bauten und
Anlagen des Bundes grosse Lücken bei der Vorbeugung bestehen, hat der
Bundesrat Ende 2000 ein erstes Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge beim
Bund beschlossen und dafür eine Koordinationsstelle geschaffen. Das auch
heute noch gültige Hauptziel bestand darin, Menschen und Sachwerte mit
präventiven Mitteln vor den zerstörerischen Auswirkungen von Erdbeben zu
schützen.

Der Bund hat die Initiative ergriffen

Als Sofortmassnahme wurden in den vergangenen vier Jahren 322 bestehende
Bundesbauten und 400 Brücken in den besonders gefährdeten Gebieten
inventarisiert und auf ihre Erdbebensicherheit überprüft. Bei 38 zusätzlich
geprüften Sanierungsprojekten mussten in neun Fällen konkrete
Schutzmassnahmen veranlasst werden. Alle neuen, vom Bund finanzierten oder
subventionierten Bauwerke müssen heute strikte die geltenden Erdbebennormen
einhalten.

Konkrete Schritte wurden auch bei der Grundlagenarbeit eingeleitet. So hat
die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge beim Bundesamt für Wasser und
Geologie mehrere praxisorientierte Umsetzungshilfen veröffentlicht für die
Unterstützung von Bauherren, Ingenieuren und Architekten (siehe Kasten 3).
Der Schweizerische Erdbebendienst der ETH Zürich erarbeitete eine
Erdbebengefährdungskarte, die als Grundlage dient für die neuen, seit dem 1.
Juli 2004 geltenden Baunormen 260 bis 267 des Schweizerischen Ingenieur- und
Architektenvereins SIA. Die neuen Normen sollen dafür sorgen, dass die
Erdbebensicherheit von Bauwerken bei deren Planung und Dimensionierung
ausreichend berücksichtigt wird. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
publizierte zudem den Expertenbericht Erdbeben und Kulturgüter und ein
Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens in der Schweiz

Rechtsgrundlage unverändert

Keine Änderung gab es bei den Massnahmen "Verbesserung der Rechtsgrundlagen"
und "Möglichkeiten der Finanzierung von Grossschäden aus Erdbeben". Nach
dreijährigen Vorarbeiten lehnte die zuständige Nationalratskommission am 18.
November 2003 die von ihr selbst ausgearbeitete parlamentarische Initiative
für einen Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren ab. Im Lichte
der jüngsten Ereignisse in Südasien hat der Bundesrat auch darüber
diskutiert, die Kompetenz zur Erdbebenvorsorge mit einem Verfassungsartikel
dem Bund zu übertragen. Er kam aber zum Schluss, dass die bisherige
Aufgabenverteilung vorläufig beibehalten werden soll. Der Bundesrat hat aber
zur Kenntnis genommen, dass der Chef UVEK zusammen mit den Baudirektoren und
Baudirektorinnen der Kantone die Erdbebenprävention in der Schweiz bespricht
und geeignete Massnahmen prüft. Heute ist der Bund bei der Erdbebenvorsorge
nur für seine eigenen Bauten und Anlagen zuständig. Bei allen andern
Bauwerken liegt es an den Kantonen und Gemeinden, die bestehenden Normen und
Richtlinien umzusetzen. Bereits sind rund ein Dutzend Kantone aktiv im
Bereich ihrer öffentlichen Gebäude.

Umsetzung und weitere Sensibilisierung nötig

Mit der Genehmigung des Berichts 2001-2004 hat der Bundesrat die weiteren
Massnahmen für den Zeitraum 2005-2008 beschlossen (siehe Kasten 1). Zuerst
geht es um die Fortsetzung und Umsetzung bereits eingeleiteter Aktivitäten.
Im Vordergrund stehen hier die Einhaltung der Normen, die Weiterführung des
Inventars sowie die Erdbebensicherung bestehender Bauwerke im Rahmen von
Sanierungen.

Bern, 12. Januar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst