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Erleichterungen für die Landwirtschaft

Medienmitteilung

Erleichterungen für die Landwirtschaft

Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft will der
Bundesrat die Nebenerwerbsmöglichkeiten in der Branche wie etwa den
Agrotourismus verbessern. Zu diesem Zweck hat er das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
beauftragt, mittels einer Revision des Raumplanungsrechts rasch
entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Vernehmlassungsvorlage ist
dem Bundesrat im zweiten Quartal dieses Jahres vorzulegen.

Am 1. September 2000 trat das neue Raumplanungsrecht in Kraft. Inzwischen
zeigt es sich, dass das geltende Recht den Landwirtinnen und Landwirten zu
beschränkte Möglichkeiten eröffnet, um auf dem eigenen Hof
nichtlandwirtschaftliche Zusatzaktivitäten ausüben zu können. Dies erschwert
es der Landwirtschaft, angemessen auf den raschen Strukturwandel zu
reagieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat heute mit der Frage
auseinandergesetzt, in welche Richtung das geltende Recht angepasst werden
müsste, um die Situation für die Landwirtschaft auch im Bereich der
Raumplanung zu verbessern.

Angesichts der drängenden Probleme erscheint rasches Handeln unabdingbar.
Der Bundesrat will mit der Lösung der anstehenden Probleme daher nicht
zuwarten, bis die im Legislaturprogramm 2003 - 2007 vorgesehene Revision des
Raumplanungsgesetzes, die sich auch mit einer Vielzahl anderer Fragen als
nur jener des Bauens ausserhalb der Bauzonen befassen wird, für eine breite
politische Diskussion bereit ist. Die heute in Aussicht genommene
Teilrevision des Raumplanungsrechts soll sich jedoch auf die dringlichsten
Anliegen beschränken.

Mit dieser bereits für das laufende Jahr in Aussicht genommenen Revision
sollen vor allem die Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft
verbessert werden. Zu diesem Zweck soll künftig allen landwirtschaftlichen
Gewerben - und nicht nur jenen, die ohne eine zusätzliche Einkommensquelle
nicht weiter bestehen können - die Möglichkeit gegeben werden, in ihren
bestehenden Bauten und Anlagen einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb
einzurichten. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie die
Bedürfnisse des Agrotourismus möglichst optimal befriedigt werden könnten.

Im Bestreben, die Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft zu
verbessern, sollen im Weiteren die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf
Landwirtschaftsbetrieben künftig auch Bauten und Anlagen für die Erzeugung
von Strom aus Biomasse erstellen zu können.

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat aber auch im Bezug auf die Umnutzung
bestehender landwirtschaftlicher Wohnbauten zum Zwecke des
nichtlandwirtschaftlichen Wohnens. Die diesbezüglichen Regelungen des
geltenden Rechts werden verbreitet als zu restriktiv empfunden. Hier sollen
daher zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, ohne dadurch die
wichtigen Anliegen der Raumplanung in Frage zu stellen.

Im Rahmen der in Aussicht genommenen Revision sollen schliesslich auch die
Fragen rund um die Haltung von Pferden in der Landwirtschaftszone geprüft
werden.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm im Verlauf des zweiten Quartals
dieses Jahres eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. In
deren Rahmen sollen sowohl die Änderung des Raumplanungsgesetzes als auch
der Raumplanungsverordnung vorgeschlagen werden.

Kein Bestandteil dieser Revision ist  die Umnutzung von Landwirtschaftsland
für die Ansiedlung von Industriebetrieben (Beispiel "Galmiz"). Mit dieser
Frage beschäftigt sich unter anderem der Raumentwicklungsbericht des
Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), der im März dieses Jahres erwartet
wird.

Bern, 12. Januar 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst