Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung: Vernehmlassung eröffnet


MEDIENMITTEILUNG

Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung:
Vernehmlassung eröffnet

12. Jan 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung von
verschiedenen Gesetzesanpassungen eröffnet, mit denen die revidierten
Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le
blanchiment de capitaux (GAFI / FATF) umgesetzt werden sollen. Die
Empfehlungen gelten als internationale Standards im Bereich der Bekämpfung
der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Zudem wird das
Geldwäschereigesetz an die bisher gemachten Erfahrungen angepasst. Die
Vernehmlassung dauert bis Mitte April.

Die Schweiz misst einem gesunden Finanzplatz hohe Bedeutung zu. Sie setzt
sich insbesondere dafür ein, dass der Finanzplatz nicht zu kriminellen
Zwecken, namentlich zur Geldwäscherei und zur Terrorismusfinanzierung,
missbraucht wird. Seit der Gründung der Groupe d'action financière sur la
lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) im Jahr 1989 nimmt die
Schweiz daher aktiv an deren Tätigkeit teil. Das GAFI verfolgt das Ziel,
international geltende Standards zur Verhinderung der Geldwäscherei und der
Terrorismusfinanzierung auszuarbeiten. Daraus entstanden die 40
GAFI-Empfehlungen, die in den vergangenen Jahren durch neun
Spezialempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ergänzt
wurden. Die Schweiz hält diese Empfehlungen in ihren gesetzlichen
Bestimmungen ein.

Empfehlungen an neue Formen der Kriminalität angepasst

Im Juni 2003 hat das GAFI die 40 Empfehlungen erstmals seit ihrer Schaffung
total revidiert und an neue Kriminalitätsformen in den Bereichen der
Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung angepasst. Im Oktober 2003
beauftragte der Bundesrat das EFD, die Umsetzung der revidierten
Empfehlungen mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG GAFI)
auszuarbeiten. Gleichzeitig erfolgte der Auftrag, das im Jahr 1998 in Kraft
gesetzte Geldwäschereigesetz aufgrund der bisherigen Erfahrungen anzupassen.
Die entsprechenden Änderungen sind vorwiegend technischer Natur.

Bereits heute erfüllt die Schweizer Gesetzgebung die neuen GAFI-Standards
weitgehend. In einigen Punkten weichen die Standards jedoch von der heutigen
Schweizer Gesetzgebung und der Politik zur Bekämpfung der Geldwäscherei ab.
So wird in den neuen Empfehlungen die Liste der Verbrechen, welche Vortaten
der Geldwäscherei sein können, ausgeweitet. Neu auf der Liste sind
Warenfälschungen, Produktpiraterie, Menschenschmuggel und schwere
Schmuggeldelikte sowie Insiderdelikte und Kursmanipulation. Dies bedingt
Anpassungen des Strafgesetzbuches, des Urheberrechtsgesetzes, des
Ausländergesetzes, des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes und des
Rechtshilfegesetzes. Zudem wird die Transparenz bei Gesellschaften, welche
Inhaberaktien ausgeben, erhöht.

Die Unterstellung mehrerer Berufe und Tätigkeiten ausserhalb des
Finanzsektors und die Ausweitung der Meldepflicht auf bestimmte Situationen,
in denen die Verhandlungen vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
abgebrochen werden, setzen eine Änderung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung
der Geldwäscherei im Finanzsektor voraus.

Wegen der weltweiten Zunahme der Terrorismusfinanzierung in den vergangenen
Jahren hat das GAFI die ursprünglich zur Bekämpfung der Geldwäscherei
geschaffenen Empfehlungen auch auf die Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung ausgedehnt. Dieser Entwicklung wird mit dieser
Vorlage Rechnung getragen.

Augenmerk auf angemessene Massnahmen

Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz insgesamt über ein solides
und umfassendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Dies wird auch
im Ausland anerkannt. Es liegt im Interesse des Wirtschaftsplatzes Schweiz,
das System zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
kontinuierlich anzupassen. Deshalb unterstützt die Schweiz die
GAFI-Empfehlungen und nimmt die auf Grund der Revision notwendig gewordenen
gesetzlichen Anpassungen vor.

Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurde Augenmerk darauf
gelegt, dass die ergriffenen Massnahmen angemessen sind und die daraus
resultierende Regelungsdichte und der entsprechende administrative Aufwand
möglichst gering bleiben.

Die Vorlage steht in zeitlichem Zusammenhang mit der nach 1992 und 1998
dritten Evaluation der Schweiz durch Mitgliedländer des GAFI. Das
Länderexamen wird im Frühjahr 2005 stattfinden. Die beiden Projekte, die
Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen und die Länderevaluation, sind
aufeinander abgestimmt.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April.

Auskunft für Medienschaffende:

Botschafter Alexander Karrer, Eidg. Finanzverwaltung, Leiter Int.
Finanzfragen und Währungspolitik, Tel. 031 324 95 84
Riccardo Sansonetti, Eidg. Finanzverwaltung, Leiter Bekämpfung
internationale Finanzkriminalität, Tel. 031 322 62 07
Annette Althaus Stämpfli, Eidg. Finanzverwaltung, Mitarbeiterin Bekämpfung
internationale Finanzkriminalität, Tel. 031 322 60 87

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch