Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bund und Kantone schaffen günstige Voraussetzungen zur schnellen Einführung der NFA


MEDIENMITTEILUNG

Bund und Kantone schaffen günstige Voraussetzungen zur schnellen Einführung
der NFA

07. Jan 2005 (EFD) Nach dem deutlichen Ja des Souveräns zur
Föderalismusreform führen Bund und Kantone die Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
weiter. Am traditionellen Regierungsseminar haben Bundesrat Hans-Rudolf Merz
und Vertreter aller Schweizer Kantonsregierungen heute Freitag in Interlaken
ihren Willen bekräftigt, die NFA auf den 1. Januar 2008 einzuführen. Der
anspruchsvolle Fahrplan sieht in den nächsten Jahren verschiedene
Meilensteine vor, die zu erreichen es noch grosser Anstrengungen bedarf.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantone NFA wurde am 28. November 2004 von 64,4% der Stimmenden und 23
Ständen angenommen. Sie zieht als nächste Etappe eine Teilrevision von 33
Bundesgesetzen nach sich. Dazu zählen gewichtige Anpassungen in Gebieten wie
der Integration von behinderten Menschen, den Nationalstrassen und
Ergänzungsleistungen. Diese NFA-Ausführungsgesetzgebung soll im Rahmen eines
Mantelerlasses verabschiedet werden. Das heisst, dass alle
Gesetzesrevisionen im Rahmen einer einzigen Vorlage zu stehen kommen werden.
Gegen diesen Mantelerlass kann das Referendum ergriffen werden.

Die anspruchsvollen gesetzgeberischen Arbeiten werden auf Stufe Bund mit
jenen der Kantone zu koordinieren sein. Auf Stufe Kantone liegt das
Augenmerk auf den Verfassungsänderungen, den Gesetzgebungsarbeiten, der
Anpassung der innerkantonalen Finanzausgleichssysteme und auf den
interkantonalen Vereinbarungen.

Ausgewogene Ausführungsgesetzgebung als Ziel

Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Vertreter aller Kantonsregierungen haben sich
am Regierungsseminar auf ein koordiniertes Vorgehen verständigt. Die NFA
soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dies bedingt, dass die Eidg.
Räte die Beratungen zur Ausführungsgesetzgebung bis zur Herbstsession 2006
abschliessen. Dadurch können die definitiven Gesetzgebungsarbeiten in den
Kantonen zeitgerecht verabschiedet werden. Das Sekretariat der Konferenz der
Kantonsregierungen KdK erarbeitet ein "Handbuch" für die Umsetzungsplanung
in den Kantonen. Die Direktorenkonferenzen bieten bereichsspezifisch
Unterstützung an. Letztlich wird aber jeder Kanton die Umsetzungsarbeiten
nach seinen eigenen Bedürfnissen durchführen müssen.

Die NFA-Ausführungsgesetzgebung ist noch bis Mitte Februar in der
Vernehmlassung. Nach den Sommerferien wird der Bundesrat die mit den
Kantonen bereinigte Botschaft vorlegen. Die Beratungen in der Kommission des
Erstrates können somit ab Oktober aufgenommen werden. Bundesrat Merz und die
Vertreter der Kantonsregierungen betonten dabei die Wichtigkeit einer
ausgewogenen Vorlage. Damit die Eidg. Räte alle wesentlichen Elemente
kennen, sollen der vorberatenden Kommission auch Entwürfe der wichtigsten
Verordnungen vorgelegt werden.

Dotierung der Ausgleichsgefässe in einem zweiten Schritt

Nach der Verabschiedung der Ausführungsgesetzgebung steht die Ausarbeitung
der Botschaft über die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe (Ressourcen-
und Lastenausgleich) sowie des Härteausgleichs an. Bundesrat Merz betonte,
dass in diesem Prozess alle Kantone gebührend einbezogen werden müssen.
Parallel dazu werden die Verordnungen zum Finanzausgleichsgesetz vorbereitet
und den Eidg. Räten zur Konsultation unterbreitet. Diese Botschaft soll im
Verlauf von 2007 verabschiedet werden. Voraussetzung dazu ist auch das
Schliessen diverser statistischer Lücken auf Bundesebene und in den
Kantonen. Bund und Kantone haben sich hierbei auf eine enge Zusammenarbeit
verständigt.

Interkantonale Vereinbarungen auf solide Basis stellen

In einzelnen Kantonen müssen parallel dazu die innerkantonalen
Finanzausgleichssysteme angepasst werden. Zudem müssen die zentralen
interkantonalen Vereinbarungen bis 2007 ratifiziert sein. Namentlich die
interkantonale Rahmenvereinbarung und die interkantonale Vereinbarung über
die sozialen Einrichtungen sind von zentraler Bedeutung für die
Gesamtvorlage und müssen demzufolge rechtzeitig ratifiziert vorliegen, damit
der Bundesrat das Finanzausgleichsgesetz in Kraft setzen kann.

In Anbetracht der Komplexität des Projektes und des notwendigen
Zusammenspiels zwischen Bund und Kantonen ist der Zeitplan mit Einführung
auf den 1. Januar 2008 sehr ambitiös. Die Beteiligten waren sich in der
Einschätzung einig, dass dieses Ziel erreichbar ist, wenn Bund und Kantone
die enge und fruchtbare Zusammenarbeit fortführen und wenn dabei
insbesondere die kantonalen Parlamente, die Gemeinden und die betroffenen
Leistungserbringer rechtzeitig einbezogen werden.

Auskunft für Medienschaffende:
Roland Fischer, Eidg. Finanzverwaltung, Projektleitung NFA, Tel. 031 323 80
50 Canisius Braun, Geschäftsleitender Sekretär der Konferenz der
Kantonsregierungen KdK, Tel. 031 320 30 00

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch